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Gesundheitspolitik
Digitalgesetze im Bundestag
Nur die Linke zeigt Verständnis für Bedenken der ABDA
Kernstück des Digitalgesetzes ist die elektronische Patientenakte, die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen, bereitgestellt werden soll (Opt-out). Zudem soll die Einführung des E-Rezepts für Arzneimittel beschleunigt werden: Ärzten, die trotz Möglichkeit nicht elektronisch verordnen, soll bald eine Honorarkürzung drohen. Das GDNG soll laut Regierung Daten „für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar“ machen.
Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke (SPD) erklärte im Plenum: „Es ist überfällig, dass wir in Bezug auf Datennutzung, in Bezug auf Digitalisierung mit diesen Gesetzen eine Aufholjagd beginnen“. Forschung und Innovation seien ohne effektive Datennutzung nicht mehr möglich – und da stehe Deutschland nicht gut da. Sie sei aber nicht nur Standortvorteil, sondern diene auch der Patientensicherheit.
Die ABDA kritisiert vor allem eine Regelung des GDNG, die eine automatisierte AMTS-Prüfung durch die Kassen vorsieht. Mit der Auswertung sollen die Kassen dann mit individuellen Gesundheitsratschlägen an ihre Versicherten herantreten dürfen. Für die ABDA ist dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die informelle Selbstbestimmung der Versicherten. Sie befürchtet zudem, dass die Abgrenzung von Heilberuflern und Kassen verwischt wird. Doch diese Kritik kommt nur in der Linksfraktion an: Kathrin Vogler sagte, sie wolle ihre gesundheitlichen Angelegenheiten mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, nicht mit ihrer Krankenkasse. Patientendaten gehörten in Patientenhand und müssten vor „den kommerziellen Begehrlichkeiten der Gesundheitsindustrie, der Pharmaunternehmen und der Versicherungen geschützt werden“.
Rückendeckung gab es hingegen von Stephan Pilsinger (CSU): Er sprach vom „ersten vernünftigen Gesetz“, das die Ampel in der Gesundheitspolitik eingebracht habe.
Diese Woche findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, die abschließende Lesung ist Mitte Dezember geplant. Der Bundesrat wird sich wohl am 2. Februar 2024 mit den Gesetzen befassen. Erst danach können sie in Kraft treten. |
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