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Gesundheitspolitik
GKV: Kein sachlicher Grund für mehr Geld
Kassen argumentieren mit steigendem variablen Anteil des Apothekenhonorars
Es folgt ein Video und ein erklärender Text zum Apothekenhonorar. Klingt zunächst nach keiner so schlechten Idee, oder? Allerdings wird der Fokus schnell klar: Es geht um Argumente, warum das Apothekenhonorar aus Kassensicht nicht erhöht werden muss. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Hochpreisern werde der variable Anteil der Vergütung, die Drei-Prozent-Komponente, immer höher.
In dem Video wird das am Beispiel von Thorsten erklärt. Er ist Asthmatiker und löst in der Apotheke ein Rezept über ein Asthma-Spray ein. Weil er gesetzlich versichert ist, muss er das Arzneimittel nicht selbst zahlen, sondern nur die Zuzahlung. Doch wie kommt die Apotheke an ihr Geld?
Die verschiedenen Honorarkomponenten werden erläutert. Dass das Fixum in den letzten 20 Jahren nur marginal angepasst wurde, wird zwar nicht angesprochen. Dafür aber, dass durch die steigende Anzahl an hochpreisigen Arzneimitteln der variable Anteil absolut immer höher wird und damit auch der Umsatz der Apotheken steigt. Durch gesetzliche Regelungen und Verträge der GKV mit den Apotheken sei u. a. eine angemessene Vergütung der Apotheken durch die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert, heißt es auf der Webseite.
Dass die Kassen nun offen die Drei-Prozent-Komponente ins Visier nehmen, um gegen eine Erhöhung des Apothekenhonorars zu argumentieren, wurde auch im Zuge der Proteste deutlich. So kam bei der Berichterstattung neben dem Frust der Apothekerschaft auch die Sicht der Kassen zur Sprache, zum Beispiel bei Zeit.online. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes hatte auch dort erklärt, dass die Apotheke zusätzlich drei Prozent vom Apothekeneinkaufspreis erhalte und damit die Vergütung von Jahr zu Jahr steige. Außerdem gebe es weitere Erhöhungen wie bei der Dokumentationsgebühr oder etwa der Vergütung von Notdiensten: „Für zusätzliche Honorarsteigerungen an die Apotheken sehen wir keinen sachlichen Grund“, hieß es.
Diskussion um Deckel
Dass man sich im Gesundheitswesen mit der Drei-Prozent-Marge befasst, ist nicht grundsätzlich neu. Ihren Anstieg heranzuziehen, um grundsätzlich Honorarerhöhungen abzulehnen, gibt der Diskussion aber einen neuen Dreh, bislang ging es meist um Deckelung.
So hatte erst im vergangenen Jahr im Zuge der Beratungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die FDP-Fraktion eine Prüfbitte eingebracht. Sie wollte wissen, wie hoch die Einspareffekte wären, wenn man den Festzuschlag von drei Prozent bei 45 Euro deckeln würde und welche Auswirkungen dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln hätte. Und auch im Jahr 2016 gab es eine Diskussion um eine mögliche Deckelung der Marge. So forderten die Bundestagsfraktionen von Union und SPD damals in einem Grundlagenpapier zum Pharmadialog, der in diesem Jahr stattfand, eine Deckelung der Drei-Prozent-Marge wegen des steigenden Hochpreiseranteils. Im Gegenzug sollten die Vergütungen für Rezepturen und die BtM-Abgabe steigen.
Vorbild Großhandel
Dem GKV-Spitzenverband sagte dieser Vorschlag zu. Ein Verbandssprecher erklärte damals auf Nachfrage, dass derzeit mehr hochpreisige Medikamente verkauft werden als zum Zeitpunkt der Einführung der Drei-Prozent-Marge. „Dies führt dazu, dass es zu einer faktischen Umkehr der Logik der Vergütung kommt, da der prozentuale Aufschlag den Fixzuschlag bei weitem übersteigt.“ Es erscheine daher „angemessen“, eine Honorarregelung zu schaffen, die sich an das Vergütungssystem des pharmazeutischen Großhandels anlehne. Die Großhändler erhalten nämlich seit 2012 pro Abgabe 3,15 Prozent vom Packungspreis. Ab 37,80 Euro, also einem EK von 1200 Euro, ist das Honorar allerdings gedeckelt.
Zweck der Marge bleibt außen vor
Dass die Kosten, die der dreiprozentige „kaufmännische Aufschlag“ abdecken soll, mit höherpreisigen Arzneimitteln auch steigen – Stichworte sind hier u. a. Lager- und Retaxrisiko sowie Kosten für die Vorfinanzierung – wird allerdings an keiner Stelle erwähnt. |
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