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- AZ 47/2023
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Unsachliche Argumente
Dass die Kassen grundsätzlich wenig Begeisterung für eine Erhöhung des Apothekenhonorars zeigen, ist nachvollziehbar – wer will schon freiwillig mehr Geld ausgeben. Es ist aber auch sehr kurzsichtig. Schließlich ist es die wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten, die aufs Spiel gesetzt wird. Zudem ist die Art und Weise, wie die GKV aktuell gegen die Notwendigkeit einer Honorarerhöhung argumentiert ziemlich fragwürdig. Sie nehmen den variablen Anteil des Apothekenhonorars, die Drei-Prozent-Komponente, ins Visier. Weil zunehmend Hochpreiser verordnet werden, werde dieser Anteil absolut immer höher. Somit stiegen die Umsätze der Apotheken. Die Kassen sehen daher keine sachlichen Gründe für eine Erhöhung. Doch diese Argumentation hinkt an mehreren Stellen. Die drei Prozent sind nicht als Honorar für die heilberufliche Leistung gedacht, sie sollen die wertabhängigen Kosten des Arzneimittels decken. Dazu gehören umsatzabhängige Beiträge, Versicherungsprämien, Abrechnungsgebühren und Gebühren für Zahlungssysteme, das Bruch-, Verfall- und Retaxrisiko und vor allem die Finanzierung. Und diese Beträge sind natürlich bei einem hochpreisigen Arzneimittel viel höher als bei einem günstigen Generikum, das im Einkauf ein paar Euro kostet. Seit es wieder Zinsen gibt, reichen die drei Prozent teils nicht aus, um diese Kosten zu decken.
Außerdem ist mehr Umsatz nicht gleichbedeutend mit mehr Gewinn. Vergleichbar unsachlich wäre es zu sagen, dass die Kassen nicht mehr Geld brauchen und auch keine Notwendigkeit zum Sparen besteht, weil ja die Beitragseinnahmen seit Jahren steigen.
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