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- AZ 6/2023
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Gesundheitspolitik
Haft für Testbetrug
ks | Nicht alle, die mit Bürgertests auf krumme Art das schnelle Geld machen wollten, kommen ungeschoren davon: Das Amtsgericht München hat am 1. Februar einen 31-Jährigen und seine 34-jährige Verlobte wegen Betruges und versuchten Betruges zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren 10 Monaten bzw. 2 Jahren 3 Monaten verurteilt.
Das geständige Pärchen hatte von Ende Januar 2022 bis Mitte April 2022 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Teststation betrieben. Bei der Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gaben sie überhöhte Fantasiezahlen an und rechneten von Ende Januar bis Ende Februar 2022 rund 12.000 Tests mehr ab als tatsächlich durchgeführt. Rund 150.000 Euro wurden zu viel ausgezahlt. Für März 2022 meldeten sie der KVB sogar gut 16.500 nie durchgeführte Tests an. Dies hätte zu einem weiteren Schaden von mehr als 180.000 Euro geführt. Doch die Ermittlungsbehörden verhinderten den Geldfluss. Neben den Haftstrafen ordnete das Gericht gegen die Täter jeweils Wertersatzeinziehung in Höhe von 154.418,70 Euro an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagten haben Berufung eingelegt. |
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