Gesundheitspolitik

Das „A“ fällt zu Ostern

Länder stimmen Abschaffung der BtM-Höchstmengen zu

ks | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einer Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zugestimmt. Damit fallen zum 8. April die Regelungen zu Höchstmengen – und mit ihnen der Verordnungsvermerk „A“, wenn diese überschritten werden. Das bedeutet eine Prüfpflicht und ein Retaxrisiko weniger.

Das Bundesratsplenum folgte bei seiner Beschlussfassung nicht der prioritären Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Dieser hatte nämlich in erster Linie dafür plädiert, davon abzusehen, die Regelungen zu Verschreibungshöchstmengen und 
-zeiträumen für Ärzte und Zahnärzte abzuschaffen. Er fürchtete, dass Betäubungsmittel damit zukünftig in deutlich größerem Umfang ärztlich verordnet werden könnten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die wissenschaftliche Begründbarkeit für die Höchstverschreibungsmengen nicht mehr für gegeben. Zudem wollte es für ein Stück Entbürokratisierung sorgen.

Bei Tierärzten folgte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hingegen diesem Vorstoß des BMG, auf die Höchstmengen zu verzichten.

Das Plenum stimmte letztlich dem hilfsweise gestellten Entschließungsantrag für eine engmaschige Überwachung zu. Mit diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung über Veränderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten.

Pandemieregeln werden verstetigt

Mit der geänderten Verordnung werden überdies die derzeit noch in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verankerten Ausnahmeregelungen für die ärztliche Substitutionstherapie verstetigt. Sie würden sonst zum 7. April auslaufen. Hier ist das BMG überzeugt: Das Plus an Flexibilität in der Pandemie habe den Therapie­erfolg gefördert, ohne die Sicherheit im BtM-Verkehr zu gefährden. |

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