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- AZ 7/2023
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Gesundheitspolitik
Das „A“ fällt zu Ostern
Länder stimmen Abschaffung der BtM-Höchstmengen zu
Das Bundesratsplenum folgte bei seiner Beschlussfassung nicht der prioritären Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Dieser hatte nämlich in erster Linie dafür plädiert, davon abzusehen, die Regelungen zu Verschreibungshöchstmengen und
-zeiträumen für Ärzte und Zahnärzte abzuschaffen. Er fürchtete, dass Betäubungsmittel damit zukünftig in deutlich größerem Umfang ärztlich verordnet werden könnten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht die wissenschaftliche Begründbarkeit für die Höchstverschreibungsmengen nicht mehr für gegeben. Zudem wollte es für ein Stück Entbürokratisierung sorgen.
Bei Tierärzten folgte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hingegen diesem Vorstoß des BMG, auf die Höchstmengen zu verzichten.
Das Plenum stimmte letztlich dem hilfsweise gestellten Entschließungsantrag für eine engmaschige Überwachung zu. Mit diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung über Veränderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten.
Pandemieregeln werden verstetigt
Mit der geänderten Verordnung werden überdies die derzeit noch in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verankerten Ausnahmeregelungen für die ärztliche Substitutionstherapie verstetigt. Sie würden sonst zum 7. April auslaufen. Hier ist das BMG überzeugt: Das Plus an Flexibilität in der Pandemie habe den Therapieerfolg gefördert, ohne die Sicherheit im BtM-Verkehr zu gefährden. |
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