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DAZ aktuell
Noch kein UPD-Gesetz
GKV verzichtet auf Retaxationen
Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln können die Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von den Krankenkassen befürchten – obwohl das zu Ostern erwartete UPD-Gesetz („Unabhängige Patientenberatung Deutschland“) noch immer nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wie aus einer Pressemitteilung der ABDA hervorgeht, hat das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zugesagt. Der DAV hatte sich zuvor „intensiv“ um dieses Thema gekümmert, heißt es in der Pressemitteilung. Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung des UPD-Gesetzes hatte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich die Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband aufgefordert, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen im SGB V trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu akzeptieren und von Retaxationen abzusehen. „Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen“, heißt es seitens der ABDA. |
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