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Lebensmittelkontrollen in NRW
Apotheken geben nicht nur Arzneimittel ab, sondern auch Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse oder Trinkbecher. Deswegen unterliegen sie generell der Überwachungspflicht, resultierend aus dem Lebensmittelrecht. In Nordrhein-Westfalen musste dieser Kontrollpflicht in Apotheken bislang nur anlassbezogen nachgekommen werden. Das hat sich aber geändert: Laut der „Sachgebietsleitung Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene“ im Kreis Steinfurt, hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2022 beschlossen, die bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Risikobewertung von Betrieben und den daraus resultierenden Kontrollfrequenzen umzusetzen. Apotheken sollen nicht mehr nur anlassbezogen kontrolliert werden, sondern unterliegen nun einer regelmäßigen, kostenpflichtigen Überwachungspflicht durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kreis Steinfurt. |
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