DAZ aktuell

Regierung will nicht über Vergütung reden

ALBVVG startet in die heiße Phase / ABDA zeigt sich kampfbereit

ks | Der Entwurf für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) ist im Bundestag angekommen. Nachdem sich die Bundesregierung von den Forderungen des Bundesrats, die Apothekenvergütung anzupassen und das Engpassmanagement realistisch zu honorieren, unbeeindruckt zeigt, verschärft sich bei der ABDA erneut der Ton.

Am Mittwoch, dem 24. Mai – nach Redaktionsschluss dieser DAZ – hat der Bundestag erstmals über das Engpassgesetz beraten. Die erste Runde im Bundesrat hat der Entwurf bereits hinter sich. Die Länder hatten zahlreiche Empfehlungen beschlossen, wo dieser nachgebessert und ergänzt werden sollte. Sie forderten u. a. Nachjustierungen bei den Austauschregeln im Fall von Engpässen, die künftig gesetzlich fest verankert sein sollen. Sie machten auch deutlich, dass die Apothekenvergütung auf eine auskömmliche Grundlage gestellt werden müsse, soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung künftig gesichert sein. Bei der ABDA fühlte man sich verstanden.

Doch die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats die meisten Empfehlungen ab. Da das ALBVVG nicht zustimmungspflichtig ist, ist sie auch nicht gezwungen, den engen Schulterschluss mit den Ländern zu suchen. Was deren Forderungen zur Vergütung betrifft, so nimmt die Regierung diese „zur Kenntnis“. Allerdings hat sie keine Sorge um die flächendeckende Versorgung. Sie verweist vielmehr darauf, dass Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung ohnehin Sache der Exekutive seien (das Bundeswirtschaftsministerium ist dafür zuständig). Kurzum – die Regierung findet, dass „derzeit kein Bedarf für die Erarbeitung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken“ besteht. Auch eine höhere Aufwandsentschädigung fürs Engpassmanagement – 50 Cent sieht der ALBVVG-Entwurf hierfür vor – hält sie nicht für erforderlich. „Der Austausch eines Arzneimittels wegen Lieferengpässen gehört heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken und ist in der Vergütung abgebildet. Die Apothekenvergütung stellt eine Mischkalkulation dar“, heißt es dazu seitens der Regierung.

Overwiening: Schockierende Ignoranz

Dazu erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Es ist schockierend, mit welcher Beharrlichkeit und Ignoranz die Bundesregierung die vom Bundesrat erarbeiteten Warnhinweise zur Arzneimittelversorgung vom Tisch fegt. Die Gesundheitsministerien der Länder wissen sehr genau, was es bedeutet, wenn Gemeinden ihre einzige Apotheke verlieren und die Bevölkerung immer weitere Strecken fahren muss, um versorgt zu werden. Herrn Lauterbach und seinem Bundesgesundheitsministerium sind solche traurigen Entwicklungen anscheinend ebenso egal wie die flächendeckend verlässliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln.“

Und so schreitet die ABDA fort mit ihrer Eskalationsstrategie. Die Präsidentin lässt keine Zweifel: „Die Apothekerinnen und Apotheker werden daher weiter dafür kämpfen, dass die Bundesregierung endlich zur Einsicht kommt. Am bundesweiten Protesttag, dem 14. Juni, werden wir mit vielen sehr deutlichen Protestaktionen allerorts zeigen, welche Bedeutung die Apotheken für die Bevölkerung haben!“

Prüfbereitschaft bei Präqualifizierung und Nullretax

Overwiening lässt aber auch einen Lichtblick nicht unerwähnt: Immerhin hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auch erklärt, einige Vorschläge der Länder prüfen zu wollen. Dabei geht es zum einen um eine mögliche Abschaffung der Präqualifizierung für die Hilfsmittelabgabe. Hier will die Regierung „im Detail prüfen, ob und in welchem Ausmaß im Zusammenhang mit der Präqualifizierung von Apotheken (…) Doppelprüfungen stattfinden und gegebenenfalls vermieden werden könnten bzw. inwiefern das Verfahren ohne ein Risiko von Qualitätseinbußen vereinfacht werden könnte“. Zum anderen will sie die Beschränkung von Nullretaxationen sowie den Ausschluss von Beanstandungen im Zusammenhang mit den erweiterten Austauschregeln bei Engpässen prüfen. |

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