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Habeck will Packungshonorar erhöhen
Bundeswirtschaftsminister sagt Apothekern Unterstützung zu
Der Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Kai Christiansen, lebt und arbeitet im Kreis Schleswig-Flensburg – dem Wahlkreis von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Dort betreibt Christiansen zwei Apotheken. Schon seit geraumer Zeit ist er mit Habeck in Kontakt, der als Bundeswirtschaftsminister für die Arzneimittelpreisverordnung und damit auch das Apothekenhonorar verantwortlich ist. So wandte Christiansen sich beispielsweise im Vorfeld des Streiks, der am 19. Oktober 2022 unter anderem in Schleswig-Holstein stattfand, an „seinen“ Bundestagsabgeordneten. „Es reicht!“, schrieb er an Habeck mit Blick auf die Erhöhung des Kassenabschlags. Dieser wusste allerdings gar nicht, dass er für das Packungshonorar zuständig ist und wie die Vergütung der Apotheken funktioniert. Der Kammerchef gab Nachhilfe per Telefon.
BMWi will auf andere Ministerien zugehen
Und die hat offenbar gefruchtet. So soll es Christiansen zufolge einen Brief aus dem Bundeswirtschaftsministerium an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geben, in dem sich Habeck hinter die Forderungen der Apothekerschaft stellen wird. Habeck habe ihm dies per E-Mail zugesagt. Der Minister hat sich nun offenbar mit den Anliegen der Apothekerschaft beschäftigt und scheint fest entschlossen, das Packungshonorar zu erhöhen. Er wolle deshalb auf die „anderen Häuser“ zugehen. Habeck erwartet zwar nicht, dass er offene Türen einrennt, wegen der steigenden Gesundheitskosten. Aber vielleicht irre er sich ja auch, erklärt er gegenüber dem Kammerpräsidenten. Nichtsdestotrotz: Sein Ministerium will sich für eine Erhöhung einsetzen.
Allerdings soll Habeck zufolge die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung wohl ins BMG wechseln, das sei in Gesprächen herausgekommen. Das wäre keine gute Nachricht. Schließlich wurde aus dem Hause Lauterbach mehrfach signalisiert, dass man für die Apotheken keinen Spielraum sieht. Aber immerhin haben die Apotheken nun einen Fürsprecher innerhalb des Kabinetts.
Theoretisch wäre Umsetzung im ALBVVG möglich
Wie das ganze genau umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten. Theoretisch könnte eine entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung per Änderungsantrag im Engpassgesetz (ALBVVG) untergebracht werden. Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung im Rahmen des ALBVVG hat die Bundesregierung allerdings kürzlich in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum ALBVVG ausdrücklich abgelehnt. Damit es eine Aussicht auf Erfolg gibt, müsste Habeck also noch einige Überzeugungsarbeit in seiner Fraktion und der gesamten Koalition leisten. Und das dürfte kein leichtes Unterfangen sein. |
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