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Habeck will Packungshonorar erhöhen

Bundeswirtschaftsminister sagt Apothekern Unterstützung zu

jb | Tut sich doch was beim Packungshonorar? Während zuletzt jegliche Hoffnung in diese Richtung zunichte gemacht wurde, gibt es jetzt immerhin ein positives Signal vom Bundeswirtschaftsminister, der für dieses Thema auch zuständig ist. Robert Habeck (Grüne) hat sich per E-Mail bei Schleswig-Holsteins Kammerpräsidenten Kai Christiansen gemeldet und zuge­sichert, sich hinter die Forderungen der Apothekerschaft zu stellen. Ein entsprechender Brief sollte am vergangenen Dienstag an seinen Kollegen Karl Lauterbach gehen.
Foto: imago images/Chris Emil Janßen

Robert Habeck will das Packungshonorar der Apotheken angehen. Noch ist er dafür zuständig.

Der Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Kai Christiansen, lebt und arbeitet im Kreis Schleswig-Flensburg – dem Wahlkreis von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Dort betreibt Christiansen zwei Apotheken. Schon seit geraumer Zeit ist er mit Habeck in Kontakt, der als Bundeswirtschaftsminister für die Arznei­mittelpreisverordnung und damit auch das Apothekenhonorar verantwortlich ist. So wandte Christiansen sich beispielsweise im Vorfeld des Streiks, der am 19. Oktober 2022 unter anderem in Schleswig-Holstein stattfand, an „seinen“ Bundestagsabgeordneten. „Es reicht!“, schrieb er an Habeck mit Blick auf die Erhöhung des Kassen­abschlags. Dieser wusste allerdings gar nicht, dass er für das Packungshonorar zuständig ist und wie die Vergütung der Apotheken funktioniert. Der Kammerchef gab Nachhilfe per Telefon.

BMWi will auf andere Ministerien zugehen

Und die hat offenbar gefruchtet. So soll es Christiansen zufolge einen Brief aus dem Bundeswirtschaftsministerium an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geben, in dem sich Habeck hinter die Forderungen der Apothekerschaft stellen wird. Habeck habe ihm dies per E-Mail zugesagt. Der Minister hat sich nun offenbar mit den Anliegen der Apothekerschaft beschäftigt und scheint fest entschlossen, das Packungshonorar zu erhöhen. Er wolle deshalb auf die „anderen Häuser“ zugehen. Habeck erwartet zwar nicht, dass er offene Türen einrennt, wegen der steigenden Gesundheits­kosten. Aber vielleicht irre er sich ja auch, erklärt er gegenüber dem Kammerpräsidenten. Nichtsdestotrotz: Sein Ministerium will sich für eine Erhöhung einsetzen.

Allerdings soll Habeck zufolge die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung wohl ins BMG wechseln, das sei in Gesprächen herausgekommen. Das wäre keine gute Nachricht. Schließlich wurde aus dem Hause Lauterbach mehrfach signalisiert, dass man für die Apotheken keinen Spielraum sieht. Aber immerhin haben die Apotheken nun einen Fürsprecher innerhalb des Kabinetts.

Theoretisch wäre Umsetzung im ALBVVG möglich

Wie das ganze genau umgesetzt werden soll, bleibt abzuwarten. Theoretisch könnte eine entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung per Änderungsantrag im Engpassgesetz (ALBVVG) untergebracht werden. Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung im Rahmen des ALBVVG hat die Bundesregierung allerdings kürzlich in ihrer Gegen­äußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum ALBVVG ausdrücklich abgelehnt. Damit es eine Aussicht auf Erfolg gibt, müsste Habeck also noch einige Überzeugungsarbeit in seiner Frak­tion und der gesamten Koalition leisten. Und das dürfte kein leichtes Unterfangen sein. |

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