DAZ aktuell

ALBVVG-Regeln reichen nicht

Bleibt Nullretax ein Problem?

mik/ral | Das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) ist mit allen Änderungsanträgen vom Bundestag verabschiedet worden – auch den Änderungen zum Thema Nullretax. Dem Apothekerverband Westfalen-Lippe gehen diese Änderungen nicht weit genug.
Foto: DAZ/ekr

Es sei „schlicht illusorisch“, dass mit dem Gesetz „das generelle Problem“ gelöst werde, heißt es in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der auf den 22. Juni datiert ist. Es liegt aus Sicht des Verbands im System der nachgelagerten Rechnungskürzung, durch das die Krankenkassen Rückforderungen mit ausstehenden Zahlungen verrechnen können. „Wird dieser Mechanismus nicht geändert, werden Apotheken auch in Zukunft aufwendig ihrem Geld hinterherrennen, Einsprüche einlegen, Nachweise erbringen und bei Prozesskostenvorschuss und -risiko klagen müssen“, so die Warnung des Verbands.

Er fordert daher weitreichendere gesetzgeberische Maßnahmen als im ALBVVG vorgesehen. Es müsse einen Kontrollmechanismus geben, „um das Vorgehen der Krankenkassen wieder in die Leitplanken zurück­zudrängen, die zum einen für eine sachorientierte Selbstverwaltung auf Augenhöhe unbedingt nötig sind und zum anderen dem Gesundheitssystem wieder die Anerkennung von Patienten wie Leistungserbringern, hier den Apo­theken, zuteilwerden lassen kann, die es verdient“. |

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