DAZ aktuell

Auch NRW ist nun flexibler

Neue Öffnungszeiten-Regeln

mik/ral | Wann geöffnet und wann geschlossen wird, können Apotheken jetzt auch in Nordrhein-West­falen freier entscheiden. Nur noch 27 Stunden Dienstbereitschaft sind Pflicht. Die Versorgung bleibe sichergestellt, melden die Kammern.
Foto: hkama/AdobeStock

Die Apothekerkammern von Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben den Schritt bereits vollzogen und die Mindestöffnungszeiten der Apotheken in ihren Bundesländern bereits angepasst. Nun können auch Apotheken in Nordrhein-Westfalen ihre Öffnungszeiten freier gestalten. Nur noch an vier von fünf Wochen­tagen – von Montag bis Freitag – sollen Apotheken in NRW täglich mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 20 Uhr geöffnet sein, am fünften Tag sollen sie drei Stunden geöffnet haben. Das bedeutet insgesamt 27 Wochenstunden (wenn kein Notdienst hinzukommt), die im genannten Rahmen frei verteilt werden können. Samstags sind Apotheken nicht mehr verpflichtet zu öffnen. „An der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung sowie der Versorgung durch die 24-stündig geöffneten Notdienstapotheken ändert sich dadurch nichts“, erklärten die Kammern von Nordrhein und Westfalen-Lippe. Die Änderungen sind vergangene Woche in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer den Vorreitern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-West­falen folgen werden. |

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