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Das E-Rezept kommt - jetzt!
Gematik beschließt sofortigen Rollout
Nachdem es nicht geklappt hatte, die Ärzteschaft zum 1. Januar 2022 auf die Nutzung des E-Rezepts zu verpflichten, ist der neue Termin der 1. Januar 2024 – so sieht es der Referentenentwurf für das Digitalgesetz vor. Da die Apotheken ohnehin schon seit vergangenem September startklar sind und es im Juli bereits mit der Einlösung via eGK losgehen soll, sieht die Mehrheit der Gematik-Gesellschafter offensichtlich jedoch keinen Grund mehr, noch länger zu warten. Mittlerweile seien auch nahezu alle Arztpraxen technisch in der Lage, mit dem E-Rezept zu arbeiten. Daher sei es im zweiten Halbjahr wichtig, Erfahrungen mit dem neuen Prozess zu sammeln, heißt es in der Pressemitteilung.
Widerstand regt sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie warnte in einer Pressemitteilung davor, das E-Rezept „auf Biegen und Brechen“ zum Jahreswechsel flächendeckend und verpflichtend einführen zu wollen. „Die Technik kommt erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an. Ob es bundesweit funktioniert, wissen wir nicht“, betonte KBV-Vorständin Sibylle Steiner. Und der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen ergänzt: „Ein zu früher Rollout macht keinen Sinn, ohne dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Sonst laufen wir Gefahr, dass aus dem von Bundesgesundheitsministerium und Gematik gern zitierten ,Big Bang‘ ein Rohrkrepierer wird.“ Die KBV plädiert dafür, den bisherigen Plan eines regional gestuften Rollouts mit definierten Qualitätskriterien beizubehalten. Ein Unding ist aus Sicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zudem, dass sie Honorareinbußen fürchten müssen, wenn sie ihre Praxen nicht rechtzeitig E-Rezept-tauglich machen. Das Prinzip der sanktionsbewährten Brechstange hat in der Vergangenheit nicht funktioniert und wird es auch jetzt nicht“, so Gassen. |
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