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Mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten
Kammerversammlung in Mecklenburg-Vorpommern beschließt neue Allgemeinverfügung
Mit der neuen Allgemeinverfügung folgt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern einer Entwicklung, die schon in anderen Kammerbezirken zu beobachten war (zu den jüngsten Änderungen in Nordrhein-Westfalen siehe DAZ 2023, Nr. 26, Seite 12). In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Apotheken - soweit sie nicht zum Notdienst eingeteilt sind - ab sofort mindestens von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Freitag jeweils von 15 bis 17 Uhr geöffnet sein. Davon abweichend können sie an bis zu zwei Nachmittagen pro Woche sowie am Samstag schließen, allerdings nicht sowohl am Freitagnachmittag und am Samstag. Das Wochenende darf also nicht schon am Freitagmittag beginnen. Die Schließungen an Nachmittagen und am Samstag müssen nicht beantragt, sondern der Kammer nur angezeigt werden, soweit sie sich in den Grenzen der Allgemeinverfügung bewegen. Unabhängig davon bleibt die Möglichkeit, weitere Befreiungen von der Dienstbereitschaft aus wichtigen Gründen zu beantragen. Bei allen Schließungen muss die Arzneimittelversorgung durch eine andere Apotheke in zumutbarer Entfernung gesichert sein. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Schließungsmöglichkeit um 17 Uhr statt um 18 Uhr und die Möglichkeit, zwei Nachmittage statt einen Nachmittag zu schließen.
Personal effektiv einsetzen
Der Hintergrund für diese Änderungen liegt in der Verfügbarkeit des Personals. Kammergeschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke erläuterte gegenüber der DAZ, dass dies zwei Aspekte betrifft. Einerseits fehle Personal, andererseits könne das vorhandene Personal nur begrenzt eingesetzt werden, weil die Rahmenbedingungen wegbrechen. Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung würden vielerorts verkürzt. Nach 17 Uhr sei ein Kind praktisch nicht mehr unterzubringen. Außerdem gebe es für den Heimweg abends oft keinen Bus mehr. Bei der neuen Allgemeinverfügung gehe es darum, das vorhandene Personal effektiv einzusetzen, also zu den Zeiten mit dem größten Bedarf. „Wir hoffen, dass wir den Kollegen entgegenkommen können“, erklärte Stahlhacke. Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst für zwei Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob es Beschwerden dagegen gibt. Wenn sich die neue Regelung bewährt, soll sie bestehen bleiben.
Tag der offenen Apotheke
Außerdem wollen Apothekerkammer und -verband Mecklenburg-Vorpommern künftig Tage der offenen Apotheke veranstalten. Die Idee stammt aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beider Organisationen. Diese Maßnahme soll bei der Nachwuchsgewinnung helfen und sich gezielt an Schüler richten. Gemeint ist nicht ein einziger Tag, sondern ein Zeitfenster mit synchronisierten Angeboten an die Schulen. In dieser Zeit sollen Apotheken Schüler aufnehmen und diesen zeigen, wie interessant die Arbeit in der Apotheke sein kann. Dafür soll gemeinsam Werbematerial entwickelt werden. Zur Zielsetzung erklärte Stahlhacke gegenüber der DAZ, es gehe darum, den potenziellen Nachwuchs möglichst früh zu erreichen. Daneben standen Regularien auf der Tagesordnung der Kammerversammlung: der Jahresabschluss, Berichte aus den Ausschüssen und eine Anpassung der Weiterbildungsordnung. |
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