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AOK will zurück zu Apotheken-Verträgen

Bundesverband sieht in regionalen Ausschreibungen auf Apothekenebene die Lösung

ks | Die Berichte über potenzielle Einsparungen von 500 Millionen Euro in der ambulanten Zyto-Versorgung erweckten beim AOK-Bundesverband Erinnerungen an vergangene Zeiten. Er forderte prompt, die Rückkehr zu regionalen Ausschreibungen auf Apothekenebene.

„Seit Jahren problematisiert die AOK-Gemeinschaft die bestehenden Einkaufsvorteile für Apotheken bei Krebsmedikamenten“, sagt Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung beim AOK-Bundesverband. „Die aktuell bekannt gewordenen Listen zeigen nun, dass es diese Vorteile tatsächlich immer noch gibt.“ Aus ihrer Sicht ist der Arbeitspreis von 100 Euro für die Apotheken bereits auskömmlich – Zuschläge muss es da nicht geben.

Die derzeitigen Verhandlungsinstrumente der Krankenkassen hält Richard jedenfalls für nicht geeignet, „um zu einer fairen Vergütung zu kommen“. Notwendige Preisanpassungen in der Hilfstaxe könnten nur mit erheblicher Verzögerung und auch nur teilweise durchgesetzt werden. Unerwähnt lässt der AOK-Bundesverband allerdings, dass diese Entscheidungen dann durchaus auch rückwirkend gelten können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bei „Monitor“ Konsequenzen angekündigt. Dazu sagt Richard: „Die konkrete Forderung der AOK-Gemeinschaft in diesem Kontext lautet: Gebt den Krankenkassen die Möglichkeit zurück, die Belieferung der Arztpraxen mit Zytostatika in einem transparenten Verfahren regional auszuschreiben.“

Diese Ausschreibungen gab es schon einmal – der Gesetzgeber hat die Möglichkeit allerdings im Jahr 2017 nach massiver Kritik aus Apotheker- und Ärzteschaft wieder gestrichen. Gespart werden sollte stattdessen mithilfe der neu verhandelten Hilfstaxe und über Rabattverträge zwischen Kassen und den Herstellern der in den Infusionen verwendeten Zytostatika.

Aber diese seinerzeit neu eingeführten Rabattverträge mit Herstellern sind aus Sicht des AOK-Bundesverbands keine sinnvolle Alternative zu den Versorgungsverträgen mit Apothekern. Anfänglich wurden einige dieser Ausschreibungen im Open-House-Verfahren unternommen – aber sie erwiesen sich als schwierig. Für Hersteller ist es kaum verlockend zwei Seiten Rabatte zu gewähren. Der AOK-Bundesverband nennt aber ein weiteres erstaunliches Argument gegen die Rabattverträge: Bei Verträgen mit wenigen Herstellern über zwei Jahre bestehe das Risiko der Marktverengung – was wegen „perspektivisch drohenden Lieferengpässen in diesem Segment kritisch zu werten wäre“. Vor diesem Hintergrund halte man die regionale apothekenbezogene Ausschreibung zur Belieferung von Arztpraxen für geeigneter. |

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