DAZ aktuell

Apotheken sollen zu DiGA beraten

BAH zum Digitalgesetz

gbg/ral | Neben der ABDA hat auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) Stellung zum Digitalgesetz genommen. Darin geht es schwerpunktmäßig um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Beratung dazu sieht der BAH in der Apotheke.
Foto: Denys Prykhodov/AdobeStock

Auf insgesamt 21 Seiten legt der Verband seine Haltung zu den geplanten Neuerungen rund um das Thema digitale Gesundheitsanwendungen dar. Die Apotheken betreffen diese bisher nicht, denn sie sind in die DiGA-Prozesse aktuell nicht eingebunden. Das will der BAH ändern, denn Apothekenteams könnten Versicherte aus seiner Sicht insbesondere bei der Nutzung von Anwendungen mit Arzneimittelbezug unterstützen. „DiGA haben sich als beratungsintensive Leistungen für Versicherte und Leistungserbringer herausgestellt“, schreibt der BAH. Der Kontakt zu Beratungsangeboten sei jedoch limitiert und gerade nicht IT-affine Versicherte benötigten einen möglichst niederschwelligen Zugang zu Beratungsleistungen. „Hier haben sich bereits während der Coronazeit Apotheken als verlässliche und hochkompetente Anlaufstellen bewährt.“ Und so sieht der BAH sie auch bei der Beratung zu DiGA mit Arzneimittelbezug als Ansprechpartner der ersten Wahl. Den Service sollen die Apotheken allerdings freiwillig erbringen können. Denn ein solches Beratungsangebot zu etablieren, könne sich zunächst nicht jede Apotheke leisten. Zudem gelte es, die Apotheken dafür fair zu bezahlen. |

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