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Die ADG ist „E-Rezept-ready“

Abruf mittels eGK klappt

gbg/ral | Seit dem 1. Juli kann das E-Rezept rechtlich gesehen auch mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden. Ob es in der Praxis klappt, hängt von der Apothekensoftware ab. Die ADG hat nun mitgeteilt, dass ihre Software den Abruf via eGK unterstützt.
Foto: ADG

Das E-Rezept schleicht sich nach und nach in die Versorgung. Für mehr Schwung bei der Einführung sollte die Möglichkeit sorgen, in der Telematik-Infrastruktur hinterlegte E-Rezepte durch Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke abzurufen.

Ob Apotheken aktuell in der Lage sind, elektronische Verordnungen auf diesem Weg abzurufen, hängt insbesondere vom jeweiligen Software-Anbieter ab. Die ADG hat sich dazu nun gemeldet. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom Montag informiert, können ab sofort alle ADG-Kunden E-Rezepte per elektronischer Gesundheitskarte abrufen und beliefern. „In den ADG-Systemen sind damit die Voraussetzungen für die geplante verpflichtende Einführung zum Jahreswechsel geschaffen“, heißt es. In der Umsetzung sei viel Wert auf eine nutzerfreundliche Bedienung gelegt worden: Nach Einstecken einer eGK in ein Kartenterminal erfolge der Abruf des E-Rezepts aus dem Fachdienst vollautomatisch im Hintergrund. „Anschließend stehen alle einlösbaren Verordnungen an jedem Kassenarbeitsplatz zur Verfügung“, schreibt ADG. Der Abruf könne allerdings einige Sekunden dauern. |

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