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Überregional

ZL: Hygienemonitoring

Mikrobiologische Umgebungs­kontrolle im Apothekenlabor oder in Blisterräumen

Das ZL-Hygienemonitoring stellt eine Kontrolle der Personal- und Raum­hygiene für den Bereich der nicht-sterilen Arzneimittelherstellung mittels Abklatschplatten dar. Es kann sowohl das Rezepturlabor als auch der Blisterraum hinsichtlich der Keimbelastung überprüft werden.

Mit der Ergebnismitteilung erhalten die Apotheken ein individuelles Er­gebnisprotokoll mit Verbesserungs­vorschlägen und ggf. ein Zertifikat.

Folgende Probenahmestellen können geprüft werden:

  • Keimbelastung im Rezepturlabor (Hände, Kittel, Arbeitsfläche, Waage, Pistill/elektr. Rührwerkzeug, Regal/Wand)
  • Keimbelastung im Blisterraum (Hände, Kittel, Arbeitsfläche/Entblisterung, Blisterautomat/Tray, Regal/Medikamentenlager)
  • Optional, in beiden Fällen zubuchbar: Luftkeimsammlung (Keim­status der Raumluft, erfolgt durch Exposition von Sedimentations­platten, die offen über vier Stunden aufgestellt werden)

Termine nach der Sommerpause:

  • September – Anmeldeschluss: 15.08.2023
  • Oktober – Anmeldeschluss: 15.09.2023
  • November – Anmeldeschluss: 15.10.2023

Teilnahmegebühren:

Die Kosten für das Hygienemonitoring betragen 200,- Euro zzgl. MwSt. Zu jeder Teilnahme am Ringversuch werden die bei Leistungserbringung tagesaktuellen Frachtkosten in Rechnung gestellt, mind. jedoch 34,70 Euro zzgl. MwSt.

Die Kosten für die optionale Ein­sendung weiterer Abklatschplatten mit abweichender Probenahmestelle bzw. die zusätzliche Auswertung der Ersatzplatte für eine weitere Probenahmestelle werden mit 17,50 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die optionale Überprüfung der Raumluft betragen 17,50 Euro pro Sedimentationsplatte zzgl. MwSt.

Stornierungen werden bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt, danach werden die erhaltenen Abklatschplatten, der Versand und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn Fax (0 61 96) 9 37-8 15

www.zentrallabor.com

Rheinland-Pfalz

LAK: Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2023

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Winter 2023 bis spätestens Freitag, 1. September 2023, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildende selbst erfolgen. Die Apothekenleiter sollen bitte die Auszubildenden schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinweisen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurück­gelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2023.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus allen Berufsschulen senden ihre Anmeldung an: Berufsbildende Schule Wirtschaft 2, Stefan Pohlmann, Bismarckstr. 39, 67059 Ludwigshafen

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

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