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„Wendepunkt gescheiterter Politik“

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Legalisierung von Genusscannabis

ks/jb | Vergangene Woche hat das Bundeskabinett das geplante Gesetz zu Legalisierung von Cannabis auf den Weg für das parlamentarische Verfahren gebracht. Eine besondere Rolle soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen spielen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vergangene Woche im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich des Kabinettsbeschlusses als „Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik“ bezeichnet. Man wolle damit drei Problemen begegnen, auf die es bislang keine zufriedenstellenden Antworten gegeben habe. Zum einen steige der Cannabis-Konsum. Zudem gebe es eine umfängliche Drogenkriminalität, wobei Cannabis-Delikte 50 Prozent ausmachten. Schlussendlich werde der Schwarzmarkt in zunehmendem Maß problematisch, unter anderem wegen toxischer Beimengungen zum Cannabis.

„Gesetz mit Augenmaß“

Lauterbach sprach von einem Konzept der „kontrollierten Legalisierung“. Er machte deutlich, dass, auch wenn der Cannabis-Konsum legalisiert werde, das Mittel weiterhin gefährlich sei. Bezüglich der Kritik an dem Gesetzesvorhaben – einerseits jene, denen die Legalisierung nicht umfassend genug ist und andererseits jene, denen sie zu weit geht – erklärte der Gesundheitsminister, in diesem Fall sei es ein „gutes Zeichen“, dass es Angriffe von zwei Seiten gebe. Er betonte, dass es ein „Gesetz mit Augenmaß“ sei. Ins­gesamt seien acht Ressorts beteiligt gewesen, es habe „eine gute, intensive Debatte“ gegeben. Lauterbach zufolge soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Rolle bei dem Gesetz spielen. So soll in bestimmten Bereichen, wie rund um Schulen ein Konsumverbot gelten. Gleichzeitig soll es verstärkt Bemühungen um Prävention geben. Nach vier Jahren soll das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen bewertet werden. |

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