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Auf die Kasse kommt es an
Grippeimpfung in der Apotheke
Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat seine Mitglieder per Rundschreiben darüber informiert, für welche Kassen welche Voraussetzungen bei der Grippeschutzimpfung gelten. Allgemeine Regelleistung ist die Impfung nur für Über-65-Jährige oder wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Diese orientiert sich an den STIKO-Empfehlungen.
Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit verschiedenen Kassen Ergänzungsverträge geschlossen, die Impfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus ermöglichen. Und zwar mit Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, Kaufmännischer Krankenkasse sowie der IKK Südwest. Für Versicherte dieser fünf Kassen gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.
Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur bei entsprechender Indikation. |
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