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Grippe: Impfen ohne Indikation

Weitere Vereinbarung mit DAV

daz | Eine Reihe von Krankenkassen hat mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bereits die Ergänzungsvereinbarung zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke abgeschlossen. Die Mobil Krankenkasse ist Mitte Oktober beigetreten.
Foto: Pormezz/AdobeStock

Alle Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 18 Jahren können sich kostenlos gegen Influenza impfen lassen, ohne dass eine Indikation vorliegen muss. Möglich macht das der Beitritt zur „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ mit dem DAV. Der DAV hatte zuvor bereits mit folgenden Krankenkassen Ergänzungsverträge geschlossen, die Impfungen über die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus ermöglichen: Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse und IKK Südwest.

Demnach können sich auch gesunde Versicherte zwischen 18 und 59 Jahren in teilnehmenden Apotheken beraten und impfen lassen – unkompliziert und schnell ohne Arzttermin. Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsens (LAV) freut sich über das erweiterte Präventionsangebot: „Mit dem Impfangebot der Apotheken werden Personen erreicht, die bislang nicht von bestehenden Impfangeboten erreicht wurden. Dazu gehören unter anderem auch berufstätige Patientinnen und Patienten, die es zeitlich nicht immer in die ärztlichen Sprechstunden schaffen.“ |

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