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- DAZ 43/2023
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Arzneimittel und Therapie
Kurz gemeldet
Fluoxetin 40 mg laut Hersteller lieferbar
Fluoxetin-Tabletten sind seit einigen Wochen nicht oder kaum verfügbar. Auf Nachfrage teilte uns die Firma Sandoz am 20. Oktober 2023 mit, dass Fluoxetin 40-1A Pharma Tabletten und Fluoxetin Hexal 40 mg Tabletten lieferfähig seien und über den Großhandel verfügbar sein sollten. Die Tabletten beider Präparate sind viertelbar, sodass Patienten die Tabletten entsprechend teilen könnten. Präparate mit den Wirkstärken 10 mg und 20 mg befänden sich aktuell im Freigabeprozess. Es könnten keine Angaben dazu gemacht werden, wann diese wieder auf dem Markt erhältlich sind.
Neue Wirkstoffe vor der EU-Zulassung
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat sich in seiner Sitzung im Oktober 2023 für die Zulassung von folgenden neuen Wirkstoffen ausgesprochen:
- Vamorolon (Agamree®) ist zur Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie indiziert. Es bindet an denselben Rezeptor wie Glucocorticoide, modifiziert jedoch dessen nachgeschaltete Aktivität.
- Elrantamab (Elrexfio®) ist ein bispezifischer monoklonaler CD3-Antikörper, der angezeigt ist zur Behandlung Erwachsener mit rezidiviertem oder refraktärem multiplem Myelom. Hier empfahl der CHMP eine bedingte Marktzulassung.
- Gadopiclenol (Elucirem® und Vueway®) ist ein makrocyclischer Gadolinum-Komplex, der als Kontrastmittel in der Magnetresonanztomografie eingesetzt werden kann.
- Pegzilarginase (Loargys®) ist ein Enzym, das zur Therapie der seltenen neurologischen Erkrankung Hyperargininämie indiziert ist, bei der u. a. Spastizität, Ataxie und Krampfanfälle auftreten können.
- Rezafungin (Rezzayo®) ist ein Antimykotikum, das angezeigt ist zur Behandlung einer invasiven Candidiasis.
- Fezolinetant (Veoza®) ist ein nicht-hormoneller Wirkstoff, der die Bindung von Neurokinin B (NKB) am Neurokinin-3-Rezeptor blockiert. Es ist indiziert zur Behandlung von moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen im Zusammenhang mit der Menopause.
Über die endgültigen Zulassungen entscheidet die EU-Kommission.
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