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DAZ aktuell
Lücken beim Datenschutz
vzbv untersucht Plattformen
Bei der Nutzung solcher Portale übermitteln Patienten sensible Daten wie den Besuchsgrund oder die Facharztrichtung. Auch aus Termindaten lassen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese personenbezogenen Daten als besondere Kategorien der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden. Damit ist eine ausdrückliche Einwilligung in ihre Verarbeitung erforderlich. Doch die vzbv-Untersuchung zeigt: Sieben von neun geprüften Anbietern holen diese gar nicht oder nur unzureichend ein. Acht Anbieter geben in der Datenschutzerklärung zudem an, Tracking-Dienste zu verwenden. Auch das sieht der vzbv kritisch. Nicht nur die reine Übertragung des Videos, sondern auch der Zugang zur Videosprechstunde sollte frei von Tracking und Werbung sein. Der vzbv fordert zudem, dass die Möglichkeit eines Gastzugangs zu Videosprechstunden verpflichtend angeboten werden sollte.
Videosprechstunden seien eine sinnvolle Ergänzung im medizinischen Behandlungsprozess, sagt Thomas Moormann vom vzbv. Doch es sei „unverzichtbar, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen.“ |
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