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Europäischer Gerichtshof
Krankenkassen müssen Aufträge europaweit ausschreiben
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind gesetzliche Krankenkassen "öffentliche Auftraggeber". Sie müssen daher Aufträge etwa für Heil- oder Hilfsmittel europaweit ausschreiben.
Ausgangspunkt im betreffenden Fall war, dass die AOK Rheinland/Hamburg im Jahr 2006 über eine Zeitschriften-Annonce Angebote für die integrierte Versorgung von Diabetikern mit orthopädischen Schuhen eingeholt hatte. Ein Orthopädiebetrieb klagte daraufhin, da die AOK seiner Meinung nach gegen gemeinschaftliches und deutsches Vergaberecht verstoßen habe und bekam nun vom EuGH Recht.
Hinsichtlich der Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als "öffentliche Auftraggeber" führten die EuGH-Richter aus, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliege, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln auferlegt, berechnet und erhoben werden. Derartige Krankenkassen seien als Einrichtungen des öffentlichen Rechts und damit als öffentliche Auftraggeber anzusehen.
Auf die aktuellen AOK-Rabattverträge habe das Urteil nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes allerdings keine Auswirkungen, da bei diesen das EU-Recht bereits beachtet und alle Aufträge europaweit ausgeschrieben seien.
Stuttgart - 12.06.2009, 16:27 Uhr