Krankenversicherung im Urlaub

Europäische Versicherungskarte nicht vergessen

Berlin - 30.07.2009, 15:15 Uhr


Die auf der Rückseite der normalen Versicherungskarte zu findende EHIC ist mittlerweile in weiten Teilen Europas gültig und macht dort die Auslandskrankenscheine überflüssig. Wer noch keine hat, sollte sich rechtzeitig an seine Kasse wenden.

Anlässlich der Hauptreisezeit hat die Techniker Krankenkasse (TK) auf die erweiterte Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, hingewiesen. Diese gilt in weiten Teilen Europas bereits seit Längerem, so in den Staaten der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Auch in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten wie Martinique oder Französisch-Guyana dient die EHIC als Nachweis, dass der Urlaubsreisende in Deutschland krankenversichert ist. Neuerdings ist nun auch das immer beliebtere Reiseziel Kroatien mit von der Partie. Ein Auslandsrankenschein ist damit nur noch in wenigen europäischen Ländern wie beispielsweise der Türkei notwendig. Es lohnt sich also, rechtzeitig dem Europa-Urlaub einen Blick auf die Rückseite der Krankenversicherungskarte zu werfen und eine fehlende EHIC bei der Krankenkasse zu bestellen.

Bei Vorlage der blauen Kartenrückseite erhält der Versicherte je nach Recht des Reiselandes alle medizinisch erforderlichen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Eine zusätzliche Auslands-Reiseversicherung kann trotzdem nicht schaden. So sehen viele Länder nach Angaben der TK Zuzahlungen oder Eigenanteile vor, die der Versicherte vor Ort bezahlen muss. Das gelte nicht nur für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, sondern auch in der Apotheke. Diese Kosten, aber auch ein vielleicht notwendig werdender Krankenrücktransport, werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Um diese Risiken abzudecken, sollte also eine der zumeist kostengünstig angebotenen Reise-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Übrigens: Wer gezielt zu einer medizinischen Behandlung ins Ausland fährt, sollte vorher mit seiner Kasse besprechen, welche Kosten übernommen werden. Die EHIC gilt in solchen Fällen nicht.


Tarja Wündrich