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Verhandlungen zum Rahmenvertrag
Ausländische Versandapotheken sollen Rahmenvertrag beitreten können
Neben den Problemen zur Austauschbarkeit wirkstoffgleicher Arzneimittel haben sich DAV und GKV-Spitzenverband bei ihren Verhandlungen zur Anpassung des Rahmenvertrags mit dem Beitritt ausländischer Apotheken zum Rahmenvertrag befasst.
Insbesondere soll der Beitritt einer ausländischen Versandapotheke zur Folge haben, dass auch für sie die Arzneimittelpreisverordnung gilt. Eine exakte Formulierung einer solchen Regelung steht allerdings noch aus.
Hintergrund dieser beabsichtigten Vertragsanpassung ist ein Antrag der holländischen Versandapotheke DocMorris auf Beitritt zum Rahmenvertrag. Nach Auffassung von DocMorris sind mit dem Beitritt zum Rahmenvertrag alle sozialrechtlichen Voraussetzungen gegeben, um den Herstellerabschlag nach § 130a Abs. 1 und 3b SGB V geltend zu machen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist es der holländischen Apotheke derzeit verwehrt, diese von ihr an die Kasse gewährten Rabatte von den Herstellern zurückzufordern.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte den DAV und GKV-Spitzenverband kürzlich aufgefordert, die im Rahmenvertrag die Voraussetzungen für einen Beitritt der Versandapotheke zu schaffen.
Auch die Stückelung von Arzneimittelpackungen wurde am 29. Juli besprochen. Nach Auskunft eines DAV-Sprechers soll ein gemeinsames Schreiben von DAV und GKV-Spitzenverband an das Bundesgesundheitsministerium verfasst werden. Das Ministerium hatte die Verbände - ebenso wie die Herstellerverbände - unlängst gebeten, sich zur Stückelungspraxis zu äußern.
Berlin - 04.08.2009, 16:00 Uhr