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Kassenabschlag gesenkt
Wie wird zurückgezahlt?
Die Schiedsstelle hat entschieden: Ab 2009 beträgt der Kassenabschlag, den die Apotheken der gesetzlichen Krankenkasse gewähren müssen, nur noch 1,75 Euro statt 2,30 Euro. Das bedeutet, dass
Nach ersten Berechnungen seitens des Deutschen Apothekerverbands sollten die Apotheken mit etwa 314 Millionen Euro brutto (etwa 200 Millionen Euro netto) rechnen können. Zugrund gelegt werden die rund 570 Millionen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Arzneimittelpackungen.
Eine schriftliche Begründung des Schiedsspruches steht bisher noch aus. Die Schiedsstelle dürfte jedoch, so beispielsweise Dr. Peter Homann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, mit ihrer Entscheidung den von den Apotheken geleisteten zusätzlichen Aufwand, der sich in entsprechend gestiegenen Personal- und Sachkosten niedergeschlagen hat, anerkannt haben.
Gegen die Entscheidung des Schiedsspruchs können, wie bereits berichtet, Rechtsmittel eingelegt werden. Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Graue, geht allerdings davon aus, dass der Schiedsspruch Bestand haben wird.
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Berlin - 22.12.2009, 12:40 Uhr