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Bundesregierung
Zusatzbeiträge in vielen Fällen vermeidbar
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es 2010 für die Kassen in aller Regel nicht erforderlich sein wird, Zusatzbeiträge oberhalb der Bagatellgrenze von monatlich acht Euro zu erheben
Grund hierfür sei die von der Bundesregierung beschlossene Bereitstellung eines höheren Bundeszuschusses für krisenbedingte Einnahmeausfälle der GKV. Dieser schließt das Finanzloch im Gesundheitsfonds allerdings nur etwa zur Hälfte. Insofern bleiben die Aussagen des BMG noch vage. Genaueres werde sich in den nächsten Wochen herausstellen, wenn diese Kassen in eigener Zuständigkeit mit Genehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörden über die Erforderlichkeit von Zusatzbeiträgen zu entschieden haben, heißt es in dem Antwortschreiben. Erkenntnisse über entsprechende konkrete Beschlüsse lägen der Bundesregierung bislang jedenfalls nicht vor. Das BMG forderte die Kassen zugleich auf, „vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven im gesamten Ausgabenbereich auszuschöpfen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden“.
An der Ein-Prozent-Überforderungsklausel will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nichts ändern – auch wenn diese selbst in den eigenen Reihen auf Kritik stößt. „Derzeit bestehen keine Planungen, die gesetzlichen Bedingungen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen zu verändern“, heißt es dazu in der Antwort.
Berlin - 07.01.2010, 09:26 Uhr