Wettbewerbsrecht

Kartellamtschef hält Kassen unter Beobachtung

Berlin - 04.02.2010, 09:29 Uhr


Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wirft ein kritisches Auge auf die gesetzlichen Krankenkassen: Das gemeinsame Vorgehen einiger Kassen bei den Zusatzbeiträgen, aber auch ihre Marktmacht

Als einen direkten Verstoß gegen Wettbewerbsrecht will Mundt die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen nicht werten. Er halte das Vorgehen jedoch für „sehr unglücklich“, sagte er im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Kartellamtschef verwies darauf, dass der Zusatzbeitrag „einen kleinen, aber wesentlichen Wettbewerbsparameter“ im System des Gesundheitsfonds ausmache. „Und jetzt versuchen die Kassen auch noch, diesen gerade erst wieder einsetzenden Preiswettbewerb zu umgehen“. Begleitet werde dies von einem Chor, dass sich ein Wechsel nicht lohne, weil die anderen Kassen ebenfalls Zusatzbeiträge erheben müssten. Mundt: „Es liegt auf der Hand, dass dieses System, wie es sich darstellt und von den Kassen gesteuert wird, nur wenig Wettbewerb zulässt“. Und so ist es aus seiner Sicht auch vorstellbar ist, dass seine Behörde ein Verfahren einleiten wird. Doch die Untersuchung laufe noch. Die Rechtslage sei komplex, betonte Mundt, die europäische und nationale Rechtsprechung differenziert.

Für die Zukunft erhofft sich Mundt, dass die Möglichkeit der Krankenkassen, gemeinsam zu handeln, „auf das gesundheitspolitisch unerlässliche Maß beschränkt“ wird. Eine Erweiterung der individuellen Handlungsspielräume der gesetzlichen Kassen sei dringend notwendig. Derzeit unterlägen die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern faktisch nicht dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. „Dadurch besteht die Gefahr, dass sich unkontrolliert Strukturen bilden, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheitsmärkte haben könnten“, so der Kartellamts-Chef. Dabei hat er auch die Rabattverträge im Sinn. Im Moment könnten die AOKs ihre Marktmacht bündeln und damit bis zu vierzig Prozent der Nachfrage im Arzneimittelbereich zusammenführen. „Das ist ein ordentlicher Brocken“, so Mundt. Er verwies darauf, dass die Rabattverträge kurzfristig eine kostensenkende Wirkung haben mögen. Langfristig würden sie bei unkontrollierter Ausübung aber den Markt verändern. „Wir müssen verhindern, dass am Schluss eine Struktur auf der Anbieterseite entsteht, welche die Kosten in die Höhe treibt“.


Kirsten Sucker-Sket