Zweifel an Nutzen

Reboxetin soll von Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen werden

Stuttgart - 04.02.2010, 12:51 Uhr


Der gemeinsame Bundesausschuss G-BA-beabsichtigt, das Antidepressivum Reboxetin (Edronax®., Solvex®) von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Hintergrund

Darüber hinaus soll Reboxetin in der Kurzzeittherapie einen geringeren Nutzen als selektive Serotonin-Reuptake-Inhibitoren haben. Im Vergleich zu Fluoxetin ist es durch mehr unerwünschte Wirkungen und Therapieabbrüche aufgefallen.

Auch der Pharmakologe Prof. Dr. Thomas Herdegen, Kiel, kommt in seinem aktuellen DAZ-Beitrag zu dem Schluss, dass Reboxetin zu den am schwächsten wirksamen Antidepressiva zählt. Gegenüber DAZ.online äußerte er Verständnis dafür, dass Reboxetin, das unter Umständen sogar teurer wie z. B. deutlich besser wirksame Venlafaxin-Präparate sei, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden soll. Reboxetin ist der einzige zugelassene Vertreter aus der Gruppe der selektiven Noradrenalin-Reuptake-Hemmer. Nach Ansicht von Herdegen ist die schlechte Wirksamkeit von Reboxetin ein Indiz dafür, dass die alleinige Erhöhung der Noradrenalin-Konzentration im synaptischen Spalt nicht ausreicht, um eine Depression wirksam zu behandeln. Dafür spreche auch, dass Amphetamine nicht antidepressiv wirken.

Die Herstellerfirma Pfizer sieht dagegen nach wie vor einen Nutzen von Reboxetin für einen bestimmten, begrenzten Kreis von Patienten. Das sei das Ergebnis mehrerer Studien. Auch das IQWiG habe in seinem Abschluss-Bericht spezielle Situationen identifiziert, in denen mit Reboxetin behandelte Patienten auf die Therapie ansprechen. Für diese Patienten sollte die Behandlungsoption Reboxetin erhalten bleiben. Pfizer bereitet zur Zeit eine entsprechende Stellungnahme für das Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss vor.

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Dr. Doris Uhl