Arzneimittel-Ausgaben

BPI legt Modell für Preisverhandlungen vor

Berlin - 10.02.2010, 14:10 Uhr


Angesichts der derzeitigen Diskussionen um Zusatzbeiträge, hat Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) genug von einseitigen Schuldzuweisungen: „Wir wollen nicht länger wider besseres Wissen der Beteiligten Buhmänner der Nation sein“

Wegener betonte, dass die Arzneimittelausgaben nicht der Grund für die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen seien: „Die Ausgaben sind absolut im Rahmen dessen geblieben, was Krankenkassen und Ärzte vereinbart haben. Es wäre an der Zeit, dass die Kassen auch ehrlich die Nettoausgaben benennen würden und nicht weiter mit aufgeblähten Daten eine ganze Branche in Verruf brächten.“, so der BPI-Vorstandschef.

Er verwies auf Berechnungen von IMS Health, wonach die Herstellerabschläge, Einsparungen durch Rabattverträge, die Apothekerabschläge und die Patientenzuzahlungen bei rund 4,8 Mrd. Euro liegen. Die Strukturkomponente habe 2009 bei 2,5 Prozent. „Das ist eine so geringe Steigerung, von der hätten wir vor Jahren nur träumen können. Diese Steigerung ist aber notwendig, damit wir durch Innovationen auch verbesserte Therapien anbieten können. Therapien, die Leben verlängern oder Leiden mindern können“, so Wegener.

Was Einsparungen im Arzneimittelsektor betreffe, sei im Generikamarkt „das Ende der Fahnenstange“ bereits erreicht, betonte Wegener. In keinem anderen europäischen Land seien die Preise so niedrig, wie im deutschen rabattierten Generikabereich. Für die patentgeschützten Arzneimittel schlägt der BPI ein Preisverhandlungsmodell vor.

Die Eckpunkte des Konzepts sind:

  • Die volle Erstattung auf Basis des Herstellerpreises sofort nach Zulassung bleibt bestehen.
  • Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern über den Erstattungsbetrag sind jederzeit möglich und immer vorrangig.
  • Im Geltungsbereich von Einzelverträgen entfallen die Regulierungen der GKV, insbesondere die vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung.
  • Werden 30% der GKV mit Einzelverträgen abgedeckt, gilt deren durchschnittlicher Erstattungsbetrag für alle Krankenkassen.
  • Wird innerhalb von 5 Jahren keine Abdeckung von 30% der GKV erreicht, ist eine zentrale Verhandlung mit der GKV über den Erstattungsbetrag verpflichtend. Scheitert die Verhandlung, tritt sofort ein Verfahren zur Konfliktlösung in Kraft.
  • Grundlage für die zentrale Verhandlung bzw. Konfliktlösung ist der Nutzen des Arzneimittels. Dieser wird anhand – vorher vereinbarter – verbindlicher Kriterien bewertet.
  • Für die Erforschung des Nutzens wird nach Zulassung eine Frist von 5 Jahren gewährt. Diese Frist ist wegen der hohen Anzahl an Probanden in Nutzenstudien erforderlich.
  • Immer gilt: Dezentral vor zentral! Einzelverträge können eine zentrale Lösung ersetzen.

Nach dem heutigen Treffen von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler mit Vertretern der GKV soll nun in Kürze ein Gespräch mit Vertretern der Pharmaindustrie stattfinden. „Wir wollen uns aktiv an der Gestaltung beteiligen, denn wir sind uns unserer Verantwortung für das gesamte System bewusst.“, betonte Wegener.


Kirsten Sucker-Sket