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Gesundheitsschutz
Mindestpreise für Zigaretten in der EU nicht erlaubt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 4. März die in Österreich, Frankreich und Irland geltenden Mindestpreise für Zigaretten aufgehoben. Die Mindestpreise
Im Mai 2006 hatte Österreich einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung Zigaretten beschlossen, der später auf 3,45 Euro erhöht wurde. Die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hatte diese Maßnahme mit dem Gesundheits- und Jugendschutz begründet.
Im Januar 2008 hatte die Europäische Kommission gegen Österreich geklagt, da Mindestpreise ihrer Ansicht nach „den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern". Der EuGH folgte nun dieser Argumentation. Um den Tabakkonsum einzudämmen, seien Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich, denn dieses Ziel könne man auch durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgen.
Der österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) bedauerte in einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard" vom 5. März das EuGH-Urteil. Seiner Meinung nach widerspricht es dem Ziel, Jugendliche vom Rauchen fernzuhalten. Stöger: „Ich erwarte mir vom Finanzminister Gegenmaßnahmen, um einen Preisverfall zu verhindern. Wie, das sei der Kreativität des Finanzministers überlassen."
Eine baldige Erhöhung der Tabaksteuer in Österreich erscheint schon deshalb wahrscheinlich, weil der Staat bei niedrigeren Verkaufspreisen für Zigaretten weniger Mehrwertsteuer einnimmt.
05.03.2010, 11:54 Uhr