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Rabattverträge
AOK Baden-Württemberg droht Apotheken
Die AOK Baden-Württemberg verschickte in der vergangenen Woche ein Abmahnschreiben an zahlreiche baden-württembergische Apotheken. Die AOK wirft den Apotheken vor,
In dem AOK-Schreiben, unterzeichnet von Christopher Hermann, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes, wird der Apothekenleiter auf die besonderen Substitutionskriterien aufmerksam gemacht. Hervorgehoben wird vor allem, dass auch dann substituiert werden muss, wenn ein gleicher Indikationsbereich vorliegt, d. h. nach der umstrittenen AOK-Auffassung, wenn mindestens eine Indikation beider Arzneimittel deckungsgleich ist.
Rabattchefverhandler Hermann fordert die Apotheken mit diesem Brief auf, bis zum 30. April 2010 „eine vollumfängliche Substitution sicherzustellen. Andernfalls verwirken Sie ggf. eine Vertragsstrafe….“
Baden-Württembergs Apothekerinnen und Apotheker sind entsetzt über Inhalt, Schärfe und den Ton dieses Briefes, wie zahlreiche Anrufe bei der DAZ.online-Redaktion zeigten. Unverständnis zeigte sich vor allem auf Seiten der Apotheken, die davon überzeugt sind, die Rabattverträge nach bestem Wissen und Gewissen zu 100% erfüllt zu haben.
Der Landesapothekerverband hat dem Vernehmen nach bereits seinen Unmut bei der AOK Baden-Württemberg zum Ausdruck gebracht.
Bei Rabattvertragsverweigerern seien die angedrohten Vertragsstrafen allerdings berechtigt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der aktuellen AZ Nr. 12.
Stuttgart - 19.03.2010, 15:55 Uhr