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Arzneimittel-Entsorgung
Der hessische Weg
Da seit Anfang des Jahres in vielen Bundesländern die freiwillige Entsorgung von Altarzneimitteln aus der Apotheke nicht mehr geregelt ist, macht Hessen einen neuen Vorstoß: Der Hessische Apothekerverband
Gespräche zwischen der ABDA und der pharmazeutischen Industrie, ein Konzept zu erarbeiten, das es den Apothekern ermöglicht, Altarzneimittel entgegenzunehmen und einer kostenlosen Vernichtung zuzuführen, waren Ende des vergangenen Jahres gescheitert. Danach hatte die ABDA den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden. Denn gemäß einer EU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, „geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel“ einzurichten.
Doch getan hat sich in dieser Angelegenheit bisher nichts. Da allerdings zahlreiche Anfragen aus Apotheken vorlagen, aber auch Nachfragen von Medien im Raum standen, wie denn nun die Altarzneimittelentsorgung geregelt werden könne, bemühte sich der Hessische Apothekerverband um eine (Zwischen)Lösung für seine Mitglieder. Eine Entsorgungsfirma unterbreitete das Angebot, drei Säcke Altarzneimittel à 70 Liter monatlich von der Apotheke abzuholen und fachmännisch zu entsorgen zum Preis von 16 Euro. Kostenlos werden zudem Beipackzettel und Verpackungen in blauen Säcken mitgenommen. Außerdem besteht für die Apotheken die Möglichkeit, Spritzenbehälter zu beziehen (Entsorgung für sieben Euro). Die Vereinbarung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
Apotheken in Hessen, die an diesem Entsorgungssystem Interesse haben, können sich an den Hessischen Apothekerverband wenden.
Mit der freiwilligen Teilnahme an diesem System können diese Apotheken ihren Kunden eine Serviceleistung anbieten, die auch in der Presse auf positive Resonanz treffen dürfte.
Frankfurt - 30.03.2010, 15:48 Uhr