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Zytostatika-Betrug
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Braunschweiger Apotheker
Im Zuge der bundesweiten Ermittlungen im Zytostatika-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt Anklage gegen einen Apotheker zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft heute mitteilte, werden dem 52jährigen angeschuldigten Braunschweiger Apotheker insgesamt 155 Straftaten zur Last gelegt: 60 wegen gewerbsmäßigen Betruges, 80 wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und 15 wegen einer Verletzung des Patentgesetzes.
Der Angeschuldigte hat mit seiner Apotheke einen erheblichen Teil seines Umsatzes durch den An- und Verkauf hochpreisiger Zytostatika erzielt. Laut Anklage hat er für die Herstellung seiner Lösungen nicht registrierte und teilweise nicht zugelassene, teilweise illegal importierte Arzneimittel-Artikel, verwendet. Ihm wird vorgeworfen, diese Medikamente bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen als vergütungsfähig eingereicht und abgerechnet zu haben, obwohl er gewusst habe, dass er keinen Anspruch auf die Vergütung hatte.
In der Zeit von August 2002 bis August 2007 habe er dabei Medikamente im Wert von ca. 1,675 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet. Die einzelnen Schadenshöhen der insgesamt 60 abgerechneten Monate und damit Fälle liegen laut Staatsanwaltschaft zwischen einigen Hundert und gut 95.000,- Euro.
Der Angeschuldigte hat sich der Staatsanwaltschaft zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Über seine Verteidigung hat er lediglich rechtliche Ausführungen vortragen lassen.
Für jeden Fall des gewerbsmäßigen und damit besonders schweren Fall des Betruges sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, gewerbsmäßige Verstöße gegen das Patentgesetz mit bis zu 5 Jahren, geahndet werden. Ferner strebt die Staatsanwaltschaft die Anordnung eines Berufsverbotes an.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Apotheker ausschließlich auf einen gewinnmaximierenden Absatz der von ihm preiswert erworbenen Medikamente bzw. Wirkstoffe abzielte. Bisher haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Krebspatienten durch die Einnahme der Medikamente Schaden genommen haben, weil sie immer einen Originalwirkstoff enthalten haben.
Auch die Staatsanwaltschaft Mannheim hat in einem entsprechenden Verfahren bereits Anklage gegen einen Apotheker aus Mittelbaden erhoben.
Braunschweig - 30.04.2010, 13:00 Uhr