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AMNOG
Kabinett beschließt Röslers zweites Sparpaket
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Teil des Arzneimittel-Sparpakets beschlossen. Der nunmehr vorliegende Kabinettsentwurf enthält auch zwei Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung: Sie betreffen die Umstellung der Großhandelsvergütung und die Rezepturzuschläge für parenterale Lösungen.
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) sieht angesichts des drohenden Rekorddefizits bei den gesetzlichen Krankenkassen Einsparungen bei Arzneimitteln von etwa 1,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr vor. In den Jahren danach sind zwei Milliarden Euro als Einsparsumme angepeilt.
Erreichen will das die Regierung unter anderem durch eine schnellere Einordnung von Medikamenten in Festbetragsgruppen. Zudem sollen Preise neuer patentgeschützter Arzneien durch Verhandlungen des GKV-Spitzenverbandes mit Herstellern spätestens ein Jahr nach Markteinführung neu festgesetzt werden. Zudem soll die Neufestsetzung der Großhandelsspanne die Kostenträger um knapp 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Hiervon entfallen laut Gesetzenwurf auf die Gesetzliche Krankenversicherung ca. 85 Prozent. Das zunächst geplante Verbot von Pick-up-Stellen ist nach dem Veto des Bundesinnen- und Justitzministeriums aus dem Gesetzentwurf entfallen.
Der Kabinettsentwurf sieht gegenüber den Vorgängerentwürfen auch eine Anhebung der Apothekenzuschläge für die Zubereitung parenteraler Lösungen vor. So sollen zytostatikahaltige Lösungen künftig statt 70 Euro einen Zuschlag von 90 Euro erhalten. Für Antibiotika-, Virusstatika- sowie Schmerzmittel-haltige Lösungen ist eine Vergütung von 51 statt bisher 40 Euro vorgesehen. Bei Ernährungslösungen wird der Zuschlag von 65 auf 83 Euro erhöht. Für sonstige Lösungen gibt es künftig 70 statt 55 Euro. Neu aufgenommen wurden Lösungen mit monoklonalen Antikörpern, für die es 87 Euro Zuschlag geben soll, sowie für Calciumfolinat, die mit 51 Euro veranschlagt sind. Die Zuschläge kommen allerdings nur zur Anwendung, soweit es keine anderweitige Vereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und den Kassen gibt. Im Bereich der GKV gilt seit Anfang des Jahres die neue Hilfstaxe, sodass die neuen Zuschläge nur bei privat versicherten Patienten relevant werden.
Überdies erhält der GKV-Spitzenverband ebenso wie bisher bereits die Krankenkassen einen Anspruch gegenüber der Apotheke über die von ihr tatsächlichen vereinbarten Einkaufspreise für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen – ebenso besteht der Auskunfsanspruch gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer hinsichtlich der Höhe der tatsächlichen vereinbarten Abgabepreise für diese Arzneimittel. Diese Angaben seien erforderlich, damit für diese Arzneimittel marktnahe Vereinbarungen über abrechnungsfähige Preise zwischen den Krankenkassen und den Apotheken getroffen werden können, heißt es in der Begründung. Hiervon erwartet man zusätzliche Einsparungen von ca. 150 Millionen Euro pro Jahr für die GKV.
Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Gesetzentwurf nun der parlamentarischen Beratung zugeführt werden. Am 6. Juli sollen die Regierungsfraktionen die „parallele Einbringung als Koalitionsentwurf“ beschließen, damit ist später eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens möglich. Die 1. Lesung ist für den 9. Juli vorgesehen – am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages.Das Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Berlin - 29.06.2010, 11:37 Uhr