Entwurf der Apothekenbetriebsordnung

BMG baut Beratungs- und Fortbildungspflicht aus

Stuttgart - 01.07.2010, 12:34 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium verfolgt im vorläufigen Entwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) das Ziel, die pharmazeutische Qualität zu erhöhen. Neben der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für Apotheken und der Fortbildungspflicht für Apotheker soll auch die Informations- und Beratungspflicht konkretisiert und ausgebaut werden.

In dem vorläufigen Entwurf heißt es dazu: „Die Apothekenleitung hat sicherzustellen, dass Kunden und die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ausreichend informiert und beraten werden. Das pharmazeutische Personal hat insbesondere bei jeder Abgabe von Arzneimitteln oder Medizinprodukten eine Beratung anzubieten“. Die Einschränkung „soweit es aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist“, die in der noch gültigen ApBetrO gemacht wird, entfällt. Stattdessen muss das pharmazeutische Personal Apothekenkunden bei jeder Abgabe eine Beratung anbieten. Dabei soll sich die Art und Tiefe der Beratung sowohl an der Person orientieren, die die Beratung erhält, als auch am jeweiligen Arzneimittel. Zudem soll die Beratungspflicht auf Medizinprodukte ausgedehnt werden. Ausdrücklich wird im Entwurf auch festgehalten, dass die Kundeninformation und -beratung allgemein verständlich sein soll und insbesondere alle erforderlichen Informationen enthalten muss, die für die sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung der Arzneimittel und Medizinprodukte sowie deren Wirkungen und Risiken wesentlich sind. Neben Aussagen zu Wirkungen und Risiken und der sachgerechten Anwendung und Aufbewahrung soll auch über eine Entsorgung von Arzneimittelresten oder Medizinprodukten gesprochen werden, insbesondere wenn dies für die Umwelt relevant ist. Besonders brisant: Die Beratung muss nach dem vorläufigen Entwurf in ausreichend vertraulicher Atmosphäre erfolgen – und zwar in einer Weise, „dass das Mithören durch andere Personen verhindert wird“.

Damit Kunden auf einem hohen fachlichen Niveau beraten werden können, sieht der vorliegende Entwurf der ApBetrO auch eine Fortbildungspflicht. Diese Pflicht soll allerdings nur für Apotheker und Apothekerinnen gelten, nicht für das weitere pharmazeutische Personal. Über Art und Umfang der Pflicht-Fortbildungsveranstaltungen, die „regelmäßig“ besucht werden sollen, enthält der Entwurf keine weiteren Aussagen.


DAZ.online