Kooperationsapothekerverband bei Rösler

Rösler: Pick-up-Ausfransungen über ApBetrO regeln

Berlin - 09.07.2010, 13:21 Uhr


Die Ausfransungen des Versandhandels über Pick-up-Stellen sollten über die Apothekenbetriebsordnung geregelt werden, so dass es diesbezüglich zu keinen Wettbewerbsverzerrungen komme. Dafür sprach sich

Rösler habe um Verständnis dafür geworben, das die Leistungserbringer, auch die Apotheker, ihren Teil zu den Einsparungen in der GKV beitragen müssten. Hartmann machte dagegen deutlich, dass die geplante Änderung der Großhandelsmarge voll an die Apotheken weitergegeben würde. Nach seiner Auffassung dürften diese Maßnahmen zu einem Strukturwandel in der deutschen Apothekenlandschaft führen.

Spekulationen, dass der Kassenabschlag gesetzlich geregelt werde, wies der Bundesgesundheitsminister zurück. In der Regierungskoalition gebe es derzeit keine entsprechenden Planungen. Er verwies auf die Selbstverwaltung und darauf, dass sich die Spitzenorganisationen, nämlich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband, auf ein akzeptables Ergebnis einigen müssten. Rösler zeigte großes Verständnis dafür, dass es für die Apotheken dadurch zu keiner Mehrfachbelastung  kommen dürfe.

Hartmann bezog im Gespräch mit Rösler auch Stellung zum Entwurf einer Apothekenbetriebsordnung. Unabhängig davon, dass der derzeitige Entwurf bisher die Versandapotheken begünstige, müssten die realitätsfernen Ausführungen und diejenigen Passagen, die zu einer nicht mehr im Verhältnis stehenden sachlichen wie personellen Mehrbelastung führen würden, dringend überarbeitet werden, so der BVDAK-Vorsitzende. Rösler forderte den BVDAK dazu auf, sich in die Anhörung zur Apothekenbetriebsordnung mit einzubringen.


Peter Ditzel