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Zytostatika-Ausschreibung
Weiterer Etappen-Sieg für die AOK Berlin-Brandenburg
Die AOK Berlin-Brandenburg hat ihre Ausschreibung für parenterale Zubereitungen abermals gerichtlich bestätigt bekommen. Vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wurden heute zwei weitere Beschwerden von Apothekern gegen die Ausschreibung zurückgewiesen.
Mit ihrer Zytostatika-Ausschreibung hat die AOK zu Jahresbeginn Neuland betreten – und damit viel Unmut auf sich gezogen. Eine Reihe von Apotheken ist gegen die Ausschreibung vorgegangen. Doch bislang sind alle vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Landessozialgerichten gescheitert. Der juristische Streit ist allerdings noch immer nicht beendet. Es sind nach wie vor Verfahren anhängig – nicht nur vor Vergabekammern. Zuschläge wird die Kasse daher vorerst weiterhin nicht erteilen.
Ob das Beispiel der AOK Berlin-Brandenburg Schule machen wird, steht in den Sternen. In der Unions-Bundestagsfraktion gibt es Bestrebungen, Ausschreibungen für Zytostatika über einen Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zu stoppen.
Berlin - 17.09.2010, 15:37 Uhr