AMNOG-Anhörung

BAH-Kritik: Koalition verkompliziert Arzneimittelmarkt

Berlin - 20.09.2010, 14:51 Uhr


Die Reform des Arzneimittelmarktes wird nach Ansicht des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) den selbst gesteckten Zielen der Regierungskoalition nicht gerecht. In seiner Stellungnahme zur AMNOG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages übt der BAH an vielen Punkten Kritik.

Der Gesetzgeber habe zwar erkannt, dass Rabattverträge in vielerlei Hinsicht zu Fehlentwicklungen führten. Doch anstelle durch die Streichung der Substitutionsverpflichtung rabattierter Präparate die Probleme ursächlich zu lösen, würden weitere Maßnahmen etabliert, die die Schwachstellen des Rabattvertragssystems beheben sollen. „Parallel dazu werden paradoxer Weise die Substitutionsvoraussetzungen maßgeblich verschärft“, heißt es wörtlich weiter.

Die Absicht, Rabattverträge dahin gehend weiter zu entwickeln, dass genügend Anbieter im Markt verblieben und der Preiswettbewerb nicht durch eine Oligopolisierung eingeschränkt werde, könne jedoch nicht durch die vorgesehenen Regelungen erreicht werden.

Grundsätzlich begrüßt der BAH die Einführung der Mehrkostenregelung: Der Gesetzgeber habe erkannt, dass Rabattverträge einen negativen Einfluss auf die Compliance und somit auf die Patientengesundheit hätten. Die Möglichkeit einer Wahlentscheidung hinsichtlich des konkreten Präparates solle durch eine Mehrkostenregelung geschaffen werden. „Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.“ Die konkrete Ausgestaltung der Regelung sei jedoch ungeeignet, den erkannten Missständen wirksam zu begegnen. So sei die nachträgliche Erstattung durch die Kasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens intransparent, bürokratisch, unsozial und nicht praxistauglich.

Neben der Kommentierung des Gesetzentwurfes geht der BAH in der vorliegenden Stellungnahme auf Regelungsbereiche ein, die teilweise im Zusammenhang mit dem AMNOG diskutiert werden bzw. hiermit im Zusammenhang zu sehen sind. So setzt sich der BAH für ein gesetzliches Verbot sogenannter Graumärkte ein. Der Weiterverkauf insbesondere hochpreisiger Arzneimittel durch den pharmazeutischen Großhandel oder Apotheken ins Ausland muss nach Auffassung des BAH gesetzlich unterbunden werden.

Die derzeit gültige Importförderklausel laufe bei Erstattungspreisen, die auf intransparenten Rabatten beruhen ins Leere. So sei es weder für den Parallelimporteur noch für den Apotheker nachvollziehbar, welche Kosten bei der Krankenkasse für ein vertragsgeregeltes Präparat anfielen. Der Gesetzgeber sollte daher konsequenterweise die Importförderklausel streichen, zumindest den Vorrang vertraglich geregelter Arzneimittel vor importierten Arzneimitteln festlegen.

Arzneimittel zur Nikotinersatztherapie hätten in klinischen Studien weltweit ihre Wirksamkeit und Effektivität zur Unterstützung des Tabakentzugs bewiesen. Gesundheitsökonomische Untersuchungen hätten zudem den hohen Nutzen und die Kosteneffektivität der Nikotinersatztherapie belegt. Nikotinersatztherapiepräparate zur Raucherentwöhnung sollten daher bei Patienten mit definierten Vorerkrankungen im Rahmen der GKV erstattungsfähig sein.


Lothar Klein