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GKV-Finanzgesetz
Studenten müssen Zusatzbeitrag zahlen
Pharmazie-Studenten und alle anderen Hochschüler müssen künftig den steigenden Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Damit verteuert sich auch für sie der monatliche Krankenversicherungsbetrag in den kommenden Jahren zum Teil erheblich.
Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung des Zusatzbeitrages soll es nur für Empfänger von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld sowie Mutterschaftsgeld und Elterngeld geben. Ausgenommen werden außerdem Teilnehmern von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes, von Behinderten in anerkannten Werkstätten, von Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Den Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen ebenfalls Auszubildende mit einem Lehrgeld von bis zu 325 Euro monatlich.
Berlin - 23.09.2010, 15:19 Uhr