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Heiße Phase für das AMNOG
Das Zahlenwerk bleibt im Detail umstritten – doch noch ist nichts entschieden
Die Beratungen über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) befinden sich derzeit in der „heißen Phase“. Das bedeutet auch, dass das letzte Wort
Nach Einschätzung von Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung im Bundesgesundheitsministerium, wird die Politik daran festhalten, alle Beteiligten der Versorgungskette zu Einsparungen heranzuziehen. Die Großhandelsspannen würden geändert, meinte Dietz beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am Freitag in Rostock. Doch zugleich betonte er, es sei keineswegs klar, dass alles so komme, wie es im derzeitigen Gesetzentwurf steht. Es stünden wichtige Termine im Gesetzgebungsverfahren an, insbesondere die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 29. September. Außerdem verlasse erfahrungsgemäß kein Gesetz den Bundestag so, wie es hereinkomme.
Dietz deutete an, dass die unterschiedlichen Sichtweisen bei den zugrundeliegenden Zahlen noch geklärt werden sollten. Er erläuterte die Ausgangsdaten des Ministeriums. Demnach erhielten die Apotheken derzeit jährlich 500 Millionen Euro Rabatte des Großhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ein so großer Betrag signalisiere Handlungsbedarf für die Politik. Denn offenbar fließe ein großer Teil des Großhandelszuschlages weiter. Dies passe nicht zum Konzept der Arzneimittelpreisverordnung, nach der jeder Teil der Vertriebskette mit seinem Honorar auskommen solle. Andererseits brauche der Großhandel einen gewissen Spielraum, um rationelles Bestellverhalten mit Funktionsrabatten honorieren zu können – die Frage sei aber, wie viel dafür nötig sei.
Nach dem derzeitigen Plan des Ministeriums soll die Großhandelsspanne um etwa 380 Millionen Euro gekürzt werden, sodass rechnerisch noch 120 Millionen Euro als Rabattsumme zur Verfügung stünden. Zugleich soll die Großhandelsspanne auf einen Fixbetrag plus eine prozentuale Vergütung umgestellt werden. Diese Struktur bilde die Kosten und Leistungen gerechter ab als die bisherige Spanne, meinte Dietz. Da künftig nur der prozentuale Anteil rabattfähig sein soll, dürften theoretisch höchstens Rabatte von 320 Millionen Euro gezahlt werden. Das bedeutet: 320 Millionen Euro wären dann die rechtliche Obergrenze für Rabatte auf Rx-Arzneimittel an Apotheken, aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen könnte der Großhandel wirtschaftlich wohl nur 120 Millionen Euro erbringen.
Bei der gleichen Veranstaltung machte Dr. Sebastian Schmitz, Geschäftsführer der ABDA für Wirtschafts- und Vertragsrecht, die Folgen der geplanten Änderungen für die Apotheken deutlich. Dabei geht er jedoch von einer Margenkürzung von 500 Millionen Euro aus. Bei den Krankenkassen würde wegen der Umsatzsteuer sogar eine Einsparung von 620 Millionen Euro ankommen. Schmitz erwartet, dass die Margenkürzung vollständig auf den Gewinn der Apotheken durchschlägt. Der jährliche Gewinn einer durchschnittlichen Apotheke werde daraufhin um etwa 23.000 Euro sinken. Durch die Folgen der geplanten Deckelung der Großhandelsspannen würde eine Apotheke durchschnittlich weitere 3.000 Euro einbüßen.
Dem stellte Schmitz die Ausgabensteigerungen in der Versorgungskette in den zurückliegenden Jahren gegenüber. Von 2003 bis 2009 seien die Ausgaben für die Apotheken um 7,7 Prozent gestiegen. Die Arzneimittelausgaben, die nicht den Apotheken zuzurechnen sind, seien dagegen um 26,5 Prozent gewachsen. Der Anteil der Apotheken an der gesamten Ausgabensteigerung der GKV in diesem Zeitraum betrage nur 1,7 Prozent. Daher sollten die Apotheken jetzt nicht zusätzlich belastet werden.
Ausführliche Berichte über das Wirtschaftsseminar in Rostock finden Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der DAZ.
Rostock - 25.09.2010, 19:36 Uhr