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Zusatzbeitrag
Kassen drohen Versicherten mit Pfändung
Lange Zeit haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Auge zugedrückt – jetzt machen sie ernst: Hunderttausenden gesetzlich Krankenversicherten droht bald die Pfändung, weil sie ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt haben.
Kassen wie die DAK haben dazu die Daten säumiger Kunden an die zuständigen Hauptzollämter weitergegeben. Sie sollen die seit Monaten fälligen Außenstände eintreiben und in einem letzten Schritt notfalls Gehälter oder Renten pfänden, nachdem andere Versuche fehlgeschlagen sind. Allein bei der DAK haben 220.000 Mitglieder den Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat noch nicht gezahlt. Dies seien etwa fünf Prozent aller 4,5 Millionen DAK-Kunden, sagte ein Sprecher. Über die Gesamthöhe der ausstehenden Beträge konnten keine konkreten Angaben gemacht werden.
Die Kassen hätten keine Wahl, hieß es. Sie müssten dafür sorgen, dass alle Mitglieder den Zusatzbeitrag zahlen. Die Betroffenen seien zunächst telefonisch und dann schriftlich auf ihre Zahlungspflicht hingewiesen worden, betonte der DAK-Sprecher. „Als letzter Schritt bleibt nur die Möglichkeit, die Hauptzollämter einzuschalten.“
Der Gerichtsvollzieher kommt aber nicht sofort: Auch vor der Pfändung werde es nochmals Zahlungserinnerungen und die Aufforderung geben, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Die DAK erhebt seit 1. Februar 2010 den Zusatzbeitrag.
Das Sozialgesetzbuch ermöglicht als letzte Konsequenz für säumige Versicherte eine Pfändung von Gehalt oder Rente. Dies ist seit Jahrzehnten auch bei den „normalen Beiträgen“ Praxis und keine Besonderheit seit Einführung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Etwas mehr als ein Dutzend der rund 150 Krankenkassen haben seit dem vergangenem Jahr Zusatzbeiträge erhoben. Zumeist liegt er bei acht Euro je Mitglied und Monat, in Einzelfällen auch darüber.
Berlin - 08.03.2011, 14:25 Uhr