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7x4-Wochenblister in Heimen
Berliner Pilotprojekt läuft aus
Das Pilotprojekt der AOK Nordost und der 7x4 Pharma GmbH zur patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung in Berliner Pflegeheimen wird im Mai auslaufen. Auch ein entsprechender Pilot in Sachsen wird nicht in die Verlängerung gehen.
Seit Mitte 2009 läuft das Berliner Wochenblister-Projekt: 21 Berliner Pflegeeinrichtungen, rund 600 AOK-versicherte Heimbewohner und 14 Apotheken nehmen daran teil. Im Februar hatten die AOK Nordost und die Kohl-Tochter 7x4 Pharma erste Teilergebnisse ihrer projektbegleitenden Studie vorgestellt. Im Mai soll auf dem Hauptstadtkongress der Abschlussbericht präsentiert werden. Die Partner sahen schon in den Zwischenergebnissen einen Teil ihrer Erwartungen bestätigt: So werde das Wochenblister-Konzept vom Pflegepersonal der teilnehmenden Heime befürwortet und man habe Einsparungen von 10,6 Prozent aufgrund geringeren Verwurfs realisieren können. Nun soll der abschließende Bericht noch aufzeigen, welche zusätzlichen Kosteneinsparungen bei der Versorgung chronisch Kranker erwartet werden können.
„Wir können nach über eineinhalb Jahren den Nutzennachweis der Verblisterung im Praxistest in Deutschland erbringen “, gibt sich Jörg Geller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kohl Medical AG, überzeugt. Dennoch: Die Testphase ist nun vorbei. Nun pocht man auf gesetzliche Rahmenbedingungen für die Versorgung mit den Wochenblistern. „Wir sind bereit gemeinsam mit der Politik und den Kostenträgern die nächsten Schritte für die Regelversorgung zu gehen“, so Geller.
Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement bei der AOK Nordost, hatte noch im Februar gesagt, er könne sich vorstellen, weitere Pflegeeinrichtungen in das Projekt einzubinden, wenn sich der erste gute Eindruck bestätigt. Längerfristig könnte das Modell auch auf die ambulante Versorgung ausgedehnt werden. Es stellte allerdings auch klar, dass bis dahin die Rahmenbedingungen optimiert werden müssten.
So fordern die Projektpartner – neben 7x4 und der AOK ist der Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. (BVDA) mit im Boot – nun erneut verbindliche gesetzliche Grundlagen für die Verblisterung. Dazu zählen für sie unter anderem „sachadäquate Gestaltungsspielräume bei der Beschreibung der Einsatzfelder für verblisterte Arzneimittel“, Honorierungsregelungen auf freiwilliger vertraglicher Basis und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Zuzahlungsbefreiung.
Berlin - 12.04.2011, 17:14 Uhr