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Bayern und Hessen
Organspende ohne Ausweis
Hessen und Bayern plädieren für eine Widerspruchslösung bei der Organspende: Die Bundesbürger sollen ihre Spendebereitschaft nicht mehr in einem Organspendeausweis erklären, sondern einer etwaigen Organentnahme nach ihrem Tod ausdrücklich widersprechen. Der Vorschlag soll auf der nächsten Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) eingebracht werden.
Der hessische Sozialminister und derzeitige GMK-Vorsitzende Stefan Grüttner (CDU) und der bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Markus Söder (CSU), wollen Organspende in Deutschland „endlich zum Normalfall“ werden lassen. Sie kündigten an, bei der Ende Juni in Wiesbaden stattfindenden GMK zu fordern, die derzeit bestehende erweiterte Zustimmungs- in eine erweiterte Widerspruchslösung umzuwandeln.
In Deutschland warten derzeit mehr als 12.500 Patienten auf ein Spenderorgan, heißt es aus dem hessischen Sozialministerium. Jeder Dritte von ihnen versterbe infolge des nach wie vor bestehenden Mangels an Organspenden. Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung waren 2010 zwar über 74 Prozent der Bundesbürger bereit, ein Organ zu spenden. Jedoch füllten nur 25 Prozent einen Organspendeausweis aus. „Das zeigt, dass die derzeitige Regelung alles andere als zufriedenstellend ist und dringend einer Änderung bedarf“, so die Minister.
Sie plädieren für eine Widerspruchsregelung, wie sie unter anderem bereits in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Norwegen, Schweden, Italien und Spanien bestehe. „Mit der erweiterten Widerspruchslösung käme grundsätzlich jeder am Hirntod Verstorbene als Organspender in Betracht – es sei denn, einer Organentnahme wurde ausdrücklich durch die jeweilige Person oder deren Angehörige widersprochen. Diese Maßnahme soll den zahlreichen betroffenen Patienten auf der Warteliste neue Hoffnung geben“, erklärten Grüttner und Söder heute anlässlich einer Konferenz im Vorfeld der GMK mit.
Außerdem wollen Hessen und Bayern den Bund dazu auffordern, bundesweit verpflichtend Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern einzusetzen. So solle in Krankenhäusern mit Intensivstation mindestens ein Arzt mit der Organspende befasst sein und an Krankenhäusern mit einer eigenständigen Fachabteilung für Neurochirurgie ein hauptamtlicher Transplantationsbeauftragter beschäftigt werden.
Um das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organentnahme und -vermittlung zu stärken, bedürfe es darüber hinaus einer staatlichen Überwachung aller daran beteiligten Institutionen. In Deutschland ist für die Organisation der Organentnahme die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und für die Vermittlung der Organe Eurotransplant zuständig. Diese werden derzeit lediglich neben dem GKV-Spitzenverband von der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft überwacht. Nach dem Antrag, den Hessen und Bayern der GMK vorlegen wollen, sollen hier auch Bund und Länder beteiligt werden.
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Wiesbaden - 04.05.2011, 10:27 Uhr