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Rabattverträge
Neue Ausschreibungen von IKK und BKK
Die Krankenkasse Vereinigte IKK und die Bahn BKK haben neue Rabattverträge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 8 SGB V ausgeschrieben: Die Ausschreibungen erfolgen wirkstoffbezogen und umfassen 140 bzw. 286 Wirkstoffe.
In der Ausschreibung der Vereinigten IKK werden die Wirkstoffe in insgesamt 140 Fachlose aufgeteilt. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder drei pharmazeutischen Unternehmen (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Die Anzahl der Unternehmen, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist mit zwei Jahren angegeben. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1. November 2011. Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 19. Juli 2011. Die Bindefrist des Angebots läuft bis zum 31. Oktober 2011.
Die Bahn BKK möchte hingegen mit möglichst vielen Herstellern Rabattverträge schließen. In der Bekanntmachung der Bahn BKK heißt es: Es sollen „mit möglichst allen pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge gemäß § 130a Absatz 8 SGB V geschlossen werden.“
Gegenstand der Verträge ist die Gewährung von Rabatten für 286 ausgewählte Wirkstoffe. Das Umsatzvolumen zu Apothekenverkaufspreisen betrug im Jahr 2010 180 Millionen Euro.
Der Vertrag sieht einheitliche Konditionen für alle pharmazeutischen Unternehmen, wirkstoffspezifische Rabattsätze sowie ermäßigte Rabattsätze für besonders preisgünstige Arzneimittel vor. Die Bahn BKK gibt in der Regel die Preise für die Wirkstoffe vor. Kann ein Hersteller oder können mehrere Hersteller zu den geforderten Konditionen nicht liefern, kann der Preis angepasst werden. Die Anpassung gilt dann für alle Anbieter.
Das Ausschreibungsverfahren der Bahn BKK läuft bereits. Angebote können bis auf weiteres eingereicht werden. Der Vertrag gilt grundsätzlich unbefristet. Er kann erstmals mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Januar 2013 und anschließend mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.
Berlin - 01.06.2011, 13:57 Uhr