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Bundestag entscheidet über PID
Noch viele Abgeordnete unentschlossen
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen an zwei Gesetzentwürfen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Eine Empfehlung für einen der drei von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegten Entwürfe gab der Ausschuss hingegen nicht.
Bislang zeichnet sich keine klare Mehrheit für einen der Entwürfe ab. Die meisten Abgeordneten – heute waren es 215 – haben derzeit einen Gesetzentwurf unterzeichnet, mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Sie plädieren dafür, die PID nach dem positiven Votum einer Ethikkommission an zugelassenen Zentren nur solchen Paaren zu ermöglichen, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag der Gruppe unter anderem dahingehend geändert, dass die Bundesregierung „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates“ Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regelt. In der Verordnung sollen ferner die Details zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik bestimmt werden.
192 Abgeordnete um die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, und Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in ihrem Gesetzentwurf für ein striktes Verbot der PID aus. Dieser Entwurf blieb im Ausschuss unverändert.
Weniger Aussicht Erfolg dürfte die Abgeordnetengruppe um Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) haben. Sie wollen die PID grundsätzlich verbieten, in Ausnahmefällen aber „für nicht rechtswidrig“ erklären. 36 Abgeordnete haben sich diesem Gesetzentwurf bislang angeschlossen. Die Ausnahmefälle wurden gestern auf Antrag der Gruppe vom Ausschuss präzisiert. Möglich soll demnach eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt“.
178 der insgesamt 621 Abgeordneten haben sich allerdings noch nicht per Unterschrift einer der Vorlagen angeschlossen.
Berlin - 29.06.2011, 13:58 Uhr