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Zytostatika‐Versorgung in Berlin
VZA sieht Versorgung gefährdet
In der neuen Ausschreibung zur Versorgung der Berliner AOK Versicherten mit Zytostatika‐Arzneimitteln sieht der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) erhebliche Risiken.
Bereits vor einem Jahr sei auf diesem Weg die Versorgung fast vollständig an einen ortsfernen Herstellerbetrieb in Leipzig statt an ortsnahe Apotheken in Berlin geraten war. Deshalb fordert der VZA von der Politik, im Sozialgesetzbuch V § 129 Absatz 5 Satz 3 zu streichen und damit der gefährlichen Ausschreibungspraxis einen Riegel vorzuschieben.
Dort habe der Gesetzgeber im Jahr 2007 Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken eingeführt, um die Einbeziehung von Rabatten in die Preisbildung rechtlich zu ermöglichen. Einzelverträge seien mit dem Wegfall der Preisbindung Mitte 2009 aber hinfällig geworden. „Die Vorschrift wird aber mittlerweile systemwidrig von einer einzelnen Krankenkasse für Ausschreibungen genutzt. Eine Streichung der Vorschrift ist daher jetzt notwendig“, so Peterseim.
Im Detail sieht der VZA durch die Ausschreibungspraxis für Zytostatika folgende Risikopotentiale:
- Zerstörung qualitätsorientierter ortsnaher Versorgungsstrukturen für Krebspatienten
- Zentralisierung auf einige wenige Anbieter und Bildung von Oligopolen
- Gefährdung der pharmazeutischen Patientenbetreuung durch ortsnahe Apotheken
- Gefährdung der Wirtschaftlichkeit onkologischer Therapien für Patienten im Endstadium
- Verdrängung mittelständischer Versorgungsstrukturen durch große Kapitalinvestoren
- Qualitätsrisiken durch lange Transportwege
Berlin - 04.07.2011, 13:47 Uhr