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Nikotinersatztherapie
Im Rahmen von DMP Asthma bald verordnungs- und erstattungsfähig
Die Nikotinersatztherapie soll unter bestimmten Voraussetzungen von den Kassen übernommen werden. Dies hat, wie von Seiten des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) zu erfahren war, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Juli beschlossen.
Der G-BA hat nach langer Diskussion eine Aktualisierung des Disease-Management-Programms (DMP) Asthma beschlossen. Im Rahmen der Aktualisierung soll u.a. bestimmt werden, dass die medikamentöse Unterstützung der Raucherentwöhnung (NET – Nikotinersatztherapie) den Patienten des DMP und damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht wird. Analog zu der bereits im DMP COPD vorgeschlagenen Regelung soll diese jedoch auf eine einmalige Anwendung beschränkt werden.
Die nunmehr beschlossene Erstattungsfähigkeit von NET im Rahmen von DMP wertet der BAH auch als ein Erfolg der Verbandsarbeit. Der BAH hat sich seit längerem auf Basis sozialrechtlicher und gesundheitsökonomischer Studien für deren Erstattungsfähigkeit eingesetzt hat.
Der vom G-BA gefasste Beschluss wird nach § 94 Abs. 1 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Rechtsaufsicht vorgelegt und tritt, sofern er nicht beanstandet wird, nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin - 21.07.2011, 14:45 Uhr