150.000 säumige Zahler

Zusatzbeitrag: Kassen wollen pfänden

Berlin - 13.08.2011, 09:37 Uhr


Gesetzlich Krankenversicherten, die Zusatzbeiträge ihrer Kasse nicht bezahlt haben, droht die Pfändung. Nach einer Umfrage von „Spiegel Online“ standen im ersten Halbjahr 2011 bundesweit mehr als 150.000 Betroffene auf den Inkasso-Listen der Hauptzollämter. Deren 22 Vollstreckungsstellen sollen nun die Außenstände eintreiben.

Neben der drittgrößten Krankenkasse DAK und der mit zwei Millionen Versicherten ebenfalls großen KKH-Allianz handelt es sich dabei zumeist um kleinere Betriebskrankenkassen. Das aufsichtsführende Bundesversicherungsamt wird mit den Worten zitiert: „Wir sind verpflichtet, gegen Kassen vorzugehen, die Zusatzbeiträge erheben, aber nichts gegen säumige Mitglieder unternehmen.“

Nach Angaben des Kassen-Spitzenverbandes lagen die Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag im ersten Quartal 2011 bei 170 Millionen Euro. Eine Sprecherin sagte auf dpa-Anfrage, Zusatzbeiträge – die seit 2009 erhoben werden können – würden von zwölf Kassen mit insgesamt gut 7,3 Millionen Mitgliedern erhoben. Da wegen des Zusatzbeitrags viele Versicherte ihrer Kasse den Rücken kehrten, reagierten diese zunächst zurückhaltend auf Zahlungsverweigerer. Doch jetzt sei die Geduld der Kassen erschöpft.

Am meisten leiden „Spiegel Online“ zufolge die DAK und die KKH-Allianz unter den Nicht-Zahlern. Die DAK erhebt seit Februar 2010 zusätzlich zum gesetzlichen Einheitsbeitrag acht Euro monatlich von ihren Versicherten, die KKH-Allianz zog einen Monat später nach. Etwa fünf Prozent aller 4,5 Millionen DAK-Kunden haben sich laut DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz bislang vor der Zahlung gedrückt. „Wir laufen einer Summe von 28 Millionen Euro hinterher.“

Nachdem am Mittwoch das die Zusatzbeiträge der DAK bei drei Versicherten für unwirksam erklärt hatte, forderte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach deren Aussetzung. Dies sei notwendig, solange der Zusatzbeitrag „rechtlich nicht geklärt sei“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Freitag).  

Die Kasse hatte aus Sicht der Berliner Sozialrichter nicht klar genug auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Umgehend bemühte sich die DAK jedoch zu vermitteln, dass es sich dabei um Einzelurteile handele, die nur zwischen der Kasse und den jeweiligen Klägern vor dem Sozialgericht Berlin wirkten. Andere Gerichte hätten der Kasse attestiert, ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen zu haben. Die DAK hofft nun auf die nächste Instanz, das LSG Berlin-Brandenburg, das zumindest in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes schon einmal zugunsten der Kasse entschieden hat.

Indessen müssen die Kassen sehen, wie sie zu Ihrem Geld kommen. Die nun angedrohten Pfändungen zeigen offenbar Wirkung. „Von 100 Versicherten zahlen 20 sofort, wenn sie Post vom Zoll bekommen“, zitiert „Spiegel Online“ die KKH-Allianz. In wie vielen Fällen von Versicherten tatsächlich Konten, Gehälter oder Renten gepfändet wurden, darüber habe es keine Auskünfte gegeben. Die meisten Zahlungsverweigerer gab es dem Bericht zufolge im ersten Halbjahr mit etwa 30.000 in Nordrhein-Westfalen. In Bayern standen 18.000 Säumige auf den Inkasso-Listen des Zolls, in Berlin 13.000.


dpa/DAZ.online