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Versandapotheken
Frist abgelaufen: Europa Apotheek arbeitet wie gewohnt weiter
Im April setzte die niederländische Apothekenaufsicht Versandapotheken wie der Europa Apotheek in Venlo, Doc Morris oder Vitalsana eine Frist. Innerhalb von vier Monaten sollten die Versandapotheken die Rezept-Regeln im Nachbarland auch für deutsche Rezepte strikt einhalten.
Mehr noch: Die Europa Apotheek ist inzwischen umgezogen. „Wir haben problemlos alle notwendigen Genehmigungen erhalten“, sagte Klaus Gritschneder von der Europa Apotheek und Vize-Präsident des europäischen Versandapothekenverbandes Eamsp auf DAZ.online-Anfrage. Bisher habe die Europa Apotheek vom niederländischen Apotheken-Inspektor F.K. Steenhuisen nichts mehr gehört. Wie es mit der Überprüfung der Auflagen weitergeht, kann auch das niederländische Gesundheitsministerium IGZ auf DAZ.online-Anfrage zurzeit nicht beantworten.
Dabei hatte Apotheken Inspektor Steenhuisen in einem „Nieuwsbrief IGZ“ vom 7. April die Versandapotheken kategorisch zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufgefordert. Im Kern ging es dabei um die Bestimmungen des „Geneesmiddelenwet“ (GnW). Danach müssen auf in den Niederlanden eingereichten Rezepten neben der Dosierung auch die konkrete Einnahme des Arzneimittels vom Arzt notiert sein. Diese Anforderung erfüllen deutsche Rezepte in aller Regel aber nicht. Sollten die Versandapotheken dieser Vorschrift innerhalb von vier Monaten nicht genügen, wollte Apothekeninspektor F.K. Steenhuisen das niederländische Recht mit „voller Schärfe“ neben der Europa Apotheek auf alle Versandapotheken anwenden.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein niederländischer Apotheker, der im Zwist bei Europa Apotheek ausgeschieden war. Dieser hatte Anzeige gegen die Versandhandelspraxis erstattet. Der Apotheker verwies darauf, dass Vorschriften wie Kontrolle und Archivierung der Rezepte, die Pflege der Patientenakten, die Lagerung der Medikamente oder die Etikettierung der Packungen nicht eingehalten würden.
Bei einem Treffen im März wurden die Versandapotheken daraufhin von den niederländischen Aufsichtsbehörden darüber informiert, dass alle Vorschriften einzuhalten seien. Wegen der komplizierten Regeln wurde die Übergangfrist von zwei auf vier Monate verlängert. Die Frist ist inzwischen abgelaufen.
Berlin - 17.08.2011, 10:42 Uhr